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Gefahrloses Grillvergnügen dank den BfB-Sicherheitstipps

05.05.2015 – 09:00 

Bern (ots) -

Steigende Temperaturen und milde Abende haben die Grillsaison eröffnet. Jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle, die auf einen unsachgemässen Umgang mit dem Grillfeuer zurückzuführen sind. Insbesondere die Verwendung von hochexplosiven Anzündhilfen ist äusserst gefährlich. Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung informiert, was es für ein sicheres Grillvergnügen braucht.

Unachtsames und fahrlässiges Verhalten führt zu den meisten Unfällen mit Grillgeräten. Schon das Gehäuse eines Grills kann Temperaturen von bis zu 400°C erreichen. Die Glut und der Rost erhitzen sich auf etwa 500°C und die Flammen sind sogar rund 800°C heiss. Wenn nun bei Holzkohlegrills als Anzündhilfe Benzin oder Brennsprit in diese heissen Flammen gegossen wird, ist das Risiko explosionsartiger Brände, die zu schweren Verletzungen führen, hoch. Auch beim Grillen mit Gas kann es, zum Beispiel durch defekte Anschlüsse, zu gefährlichen Situationen kommen. Um Unfälle zu verhindern ist es wichtig, dass Sie die wichtigsten Ratschläge der BfB befolgen.

   Allgemeine Vorsichtsmassnahmen
   - Den Grill standfest auf eine stabile Unterlage im Freien 
     stellen.
   - Mindestens einen Meter Abstand zu brennbaren Materialien wie z. 
     B. Gartenmöbel.
   - Kinder und Tiere in der Nähe beaufsichtigen.
   - Für den Ernstfall immer einen Eimer Wasser oder einen 
     Feuerlöscher bereithalten.
   Vorsichtsmassnahmen für den Holzkohlengrill
   - Anzündwürfel, Brennpaste oder Anzündkamin aus dem Fachhandel als
     Anzündhilfe verwenden.
   - Niemals Benzin oder Brennsprit einsetzen.
   - Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen oder gut wässern. 
     Anschliessend in einem feuerfesten Behälter entsorgen.
   Vorsichtsmassnahmen für den Gasgrill
   - Regelmässig prüfen, ob die Gasleitungen dicht sind (Leitungen 
     dazu mit Seifenwasser einschmieren, Blasen weisen auf undichte 
     Stellen hin).
   - Bei Gasgeruch Ventil sofort schliessen.
   - In Grillnähe besteht striktes Rauchverbot.
   - Gasbehälter nie im Gebäudeinnern aufbewahren.

Vorsichtsmassnahmen für den Elektrogrill

   - Kabel vor dem Grillen auf Defekte kontrollieren.

Im Merkblatt «Gefahrenloses Grillvergnügen» finden Sie weitere wertvolle Vorsichtsmassnahmen.

Für Medienanfragen:


Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch