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Bundesgericht senkt Rechnung für Radio- und Fernsehgebühren

29.04.2015 – 12:00 

Freiburg (ots) -

Billag erhebt im Auftrag der Eidgenossenschaft, vertreten durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Radio- und Fernsehgebühren in der ganzen Schweiz. Die Gebühren wurden bis heute immer inklusive Mehrwertsteuer erhoben und zwar zum reduzierten Satz von derzeit 2.5%. Dies ist im Mandatsvertrag zwischen UVEK und Billag ausdrücklich festgehalten. Als Auftragnehmerin hat Billag jedoch bezüglich der Mehrwertsteuerpflicht keine Kompetenzen.

Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass auf den Radio- und Fernsehgebühren keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Bei den Radio- und Fernsehgebühren handle es sich nicht um ein mehrwertsteuerpflichtiges "Entgelt", sondern um eine "hoheitlich erhobene Abgabe", die grundsätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Das Bundesgericht gab damit einem Gebührenzahler in letzter Instanz Recht, der sich weigerte, zusätzlich zu den Radio- und Fernsehgebühren auch 2,5% Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Billag hat nach dem Urteil des Bundesgericht schnell reagiert und die betreffenden Prozesse angepasst. Das bedeutet, dass bei den Rechnungen für die Radio- und Fernsehgebühren ab 1. Mai 2015 die Mehrwertsteuer bereits nicht mehr verrechnet wird. Pro Haushalt und Jahr wird der Rechnungsbetrag für den Radio- und Fernsehempfang um CHF 11.30 sinken; pro Betrieb je nach Kategorie um CHF 14.90 bis CHF 34.40.

Welche Massnahmen auf Grund des Bundesgerichtsentscheids weiter zu ergreifen sind, ist zur Zeit offen. Wir werden als Auftragnehmerin alles daran setzen, die entsprechenden Anweisungen des Bundes speditiv umzusetzen.

Für Auskünfte:

Jonny Kopp, Head of Communications, Billag AG
Tel. 026 414 90 60
E-Mail: communications@billag.ch