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HEV Schweiz: Zweitwohnungsgesetz: Guter Kompromiss gefunden

12.03.2015 – 12:04 

Zürich (ots) -

Der HEV Schweiz hat sich in der Zweitwohnungsdebatte für die eigentumsrechtliche Bestandesgarantie, den Werterhalt der Gebäude und eine rasche Wiederherstellung der Planungssicherheit eingesetzt. Das nun vorliegende Zweitwohnungsgesetz erachtet der Verband als tragfähigen Kompromiss. Er hofft, dass das Gesetz nun rasch in Kraft treten kann.

Das Bundesparlament hat den Weg für eine rasche Inkraftsetzung des Zweitwohnungsgesetzes geebnet. Die eingegangenen Kompromisse verletzen die Besitzstandsgarantie nicht und sind für den HEV Schweiz annehmbar, wenn dadurch ein Referendumskampf vermieden werden kann.

Die Besitzstandsgarantie war für den HEV Schweiz das zentrale Anliegen im Gesetzgebungsprozess. Die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Gebäude sollten nicht weiter eingeschränkt oder mit zusätzlichen Auflagen verknüpft werden. Die Umnutzung in eine Zweitwohnung sollte bei einer altrechtlichen Wohnung bewilligungsfrei möglich bleiben. Dieses Hauptziel wurde erreicht.

Zudem setzten wir uns für den Werterhalt der bestehenden Gebäude ein. Dazu und für eine zeitgemässe Wohnnutzung war es unabdingbar, dass die Eigentümer weiterhin das Recht auf eine massvolle Erweiterung (ohne Nutzungsauflage) haben, wo dies das kommunale Baureglement zulässt. Auch dieses Anliegen ist im neuen Zweitwohnungsgesetz berücksichtigt.

Die laufende Umsetzungsphase brachte für viele Eigentümer eine grosse Rechtsunsicherheit mit sich und lähmte neue Projekte in den betroffenen Gemeinden in unterschiedlichsten Bereichen. Es ist zu hoffen, dass diese Unsicherheit nun überwunden ist und wieder nach vorne geschaut werden kann.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch