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Ständerat-Entscheid zum Zweitwohnungsgesetz: Fragen zur Umsetzung des Kompromisses bleiben offen

10.03.2015 – 14:27 

Bern (ots) -

Unrentable Hotelbetriebe sollen nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Dies hat der Ständerat heute entschieden. Er ist dem Nationalrat gefolgt und hat dem 50 Prozent-Kompromiss zum Zweitwohnungsgesetz zugestimmt. hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz, GastroSuisse und der Schweizer Tourismus-Verband nehmen diesen Entscheid ohne Begeisterung zur Kenntnis.

Nach dem Entscheid des Ständerates erwartet die Beherbergungsbranche, dass nach Ende der Differenzbereinigung im Nationalrat kein Referendum ergriffen wird. Dies bringt den Berggebieten zumindest wieder die lange vermisste Rechtssicherheit. Die Beherbergungsbranche begrüsst diese Sicherheit. Sie bedauert aber, dass dem Bedürfnis der Branche, unrentablen Hotels den Marktausstieg zu ermöglichen, nur teilweise entsprochen wird. Es stellen sich nach wie vor Fragen zur praktischen Umsetzung der Regelung, dass unrentable Hotelbetriebe nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen. In vielen Gemeinden in den Berggebieten besteht keine Nachfrage oder gar ein Überangebot an Erstwohnungen. Der Kompromiss wird daher in jenen Gemeinden, die näher an den regionalen Zentren gelegen sind, einfacher umzusetzen sein, als in abgelegenen Gebieten. Die Beherbergungsbranche wird nun die Umsetzung dieser Regelung verfolgen und die Auswirkungen und Konsequenzen in den kommenden Jahren analysieren.

Medieninformationen

   hotelleriesuisse 
   Corinne Seiler, Media Relations 
   Telefon: 031 370 41 40, E-Mail: media@hotelleriesuisse.ch
   GastroSuisse 
   Brigitte Meier-Schmid, Marketing und Kommunikation 
   Telefon: 044 377 53 53, E-Mail: communication@gastrosuisse.ch
   Parahotellerie Schweiz 
   Fredi Gmür, Präsident 
   Telefon: 044 360 14 31, E-Mail: f.gmuer@youthhostel.ch
   Schweizer Tourimus-Verband (STV) 
   Barbara Gisi, Direktorin 
   Telefon: 031 307 47 55, E-Mail: barbara.gisi@swisstourfed.ch

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