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HEV Schweiz: Zweitwohnungsfrage: Besitzstandsgarantie essentiell

04.03.2015 – 11:37 

Zürich (ots) -

Der HEV Schweiz setzt sich beim Zweitwohnungsgesetz für die eigentumsrechtliche Bestandesgarantie, den Werterhalt der Gebäude und eine rasche Wiederherstellung der Planungssicherheit ein. Der Verband ist bereit Kompromisse mitzutragen, solange diese Kernanliegen gewahrt bleiben. Der Nationalrat hat den Initianten der Zweitwohnungsinitiative Zugeständnisse gemacht und damit den Weg für eine rasche Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes geebnet. Die Kompromisse zu den Plattformwohnungen, den ortsbildprägenden Bauten und den Umnutzungen von Hotels sind wohl einschneidend, sie verletzen aber die Besitzstandsgarantie nicht. Diese drei Abstriche sind für den HEV Schweiz annehmbar, wenn dadurch ein Referendumskampf vermieden werden kann. Für den HEV Schweiz steht die Besitzstandsgarantie im Zentrum. Die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Gebäude dürfen nicht weiter eingeschränkt oder mit zusätzlichen Auflagen verknüpft werden. Die Umnutzung in eine Zweitwohnung muss bei einer altrechtlichen Wohnung bewilligungsfrei möglich bleiben. Zudem setzen wir uns für den Werterhalt der bestehenden Gebäude ein. Dazu und für eine zeitgemässe Wohnnutzung ist es unabdingbar, dass der Eigentümer weiterhin das Recht auf eine massvolle Erweiterung (ohne Nutzungsauflage) hat, wo dies das kommunale Baureglement heute zulässt. Diese Anliegen sind nach den Beratungen des Nationalrates berücksichtigt. Die entsprechenden Artikel wurden mit grosser Mehrheit angenommen. Die laufende Umsetzungsphase bringt für viele Eigentümer eine grosse Rechtsunsicherheit mit sich und führt zu einer Lähmung im Baubereich der betroffenen Gemeinden ganz generell. Eine rasche Verabschiedung des Gesetzes ist deshalb dringend notwendig - auch ohne Dringlichkeitserklärung.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor, 079 642 28 82, ansgar.gmuer@hev-schweiz.ch
Michael Landolt, Ressortleiter, 044 254 90 29,
michael.landolt@hev-schweiz.ch