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HEV Schweiz: Solardächer statt Luftschutzkeller - Unfug abgelehnt

24.02.2015 – 16:30 

Zürich (ots) -

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates lehnt es ab, die Schutzraumpflicht durch eine Sonnenkollektorenpflicht zu ersetzen. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Ent-scheid.

Die Initiative vermischt zwei unterschiedliche Themen, die keinerlei Zusammenhang haben. Nach Meinung des HEV Schweiz verletzt die Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie und ist schon aus diesem Grund abzulehnen.

Im Jahre 2012 ist das teilrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) in Kraft getre-ten. Der Bundesrat hat sich damals für eine Schutzraumpflicht ausgesprochen. Der HEV unterstützte den Vorschlag des Bundesrates damals und ist auch heute noch davon über-zeugt, dass die Schutzraumpflicht nötig ist, um auch in Zukunft jedem Bewohner der Schweiz Schutz zu bieten.

Der HEV Schweiz spricht sich ausserdem gegen eine weitere gesetzliche Vorschrift für Hauseigentümer aus. Die Entscheidung, ob ein Eigentümer seine Liegenschaft mit Sonnen-kollektoren ausstatten will, muss bei ihm liegen. Die Initiative ist eine weitere Einschränkung der Eigentumsgarantie.

Zudem ist die Pflicht, Sonnenkollektoren auf Dächern zu installieren, nicht das alleinige ziel-führende Mittel für die Förderung nachhaltiger Energiequellen. Es gibt heute diverse Mög-lichkeiten, den Energiebedarf eines Hauses mit erneuerbaren und nachhaltigen Energien zu decken. Die Vorlage ist undifferenziert und trägt den tatsächlichen Gegebenheiten nicht ge-nügend Rechnung.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz Tel.: Tel. 079 642 28 82
Stéphanie Bartholdi, HEV Schweiz Juristin Tel. 044 254 90 20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch