Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


Sieg für die Bilanz, Kommentar zu Lebensversicherern von Antje Kullrich

11.02.2015 – 20:50 

Frankfurt (ots) -

Aus Karlsruhe sind die Lebensversicherer nicht unbedingt Gutes gewohnt. Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) - zum Beispiel zum Thema Rückkaufswerte - haben in der Vergangenheit mehrfach die Rechte der Kunden gestärkt und die Branche damit Geld gekostet. Am Mittwoch war es nicht so. Der BGH hat die Methode der Allianz, die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit Schlussüberschussanteilen zu verrechnen, für rechtens erklärt.

Obwohl die Entscheidung angesichts ähnlicher Urteile der Vorinstanzen nicht ganz überraschend kam, dürfte auch die Finanzaufsicht BaFin mit Spannung nach Karlsruhe geblickt haben. Denn hätte der BGH anders entschieden und hätten Hunderttausende Verträge auf den Prüfstand gemusst, wären saftige Mittelabflüsse bei den Lebensversicherern die Folge gewesen. Schätzungen sind schwierig, sie wären aber im Worst Case in die Milliarden gegangen.

Die Nachzahlungen hätten die freie RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) belastet und damit auch die Finanzstärke der Unternehmen unter Druck gesetzt. Denn die freie RfB - und damit den Kunden zustehendes Geld - zählt zu den Eigenmitteln. Sie macht sogar deren Löwenanteil aus. Das ist eine Besonderheit des deutschen Geschäftsmodells. Bei der Allianz Leben beispielsweise steht einem Eigenkapital von "nur" 1,5 Mrd. Euro eine freie RfB von 5,1 Mrd. Euro gegenüber (Stand Ende 2013). Die BGH-Entscheidung ist also ein wichtiges Urteil für die Branche, der die Daumenschrauben durch die niedrigen Zinsen immer stärker angezogen werden.

Es ist ein Sieg für die Bilanz, aber nicht für das Image der Branche. Die Berechnung der Zinsansprüche bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen bleibt eine Wissenschaft für sich. Im Begriffsdickicht von Garantiezins, laufender Überschussbeteiligung, Schlussüberschuss und Gesamtverzinsung verlieren selbst Fachleute leicht den Überblick. Mehr Transparenz haben die Richter nicht verordnet, weil sie den Anspruch des Klägers ohnehin grundsätzlich nicht anerkannten.

Die Verbraucherschützer werden sich auch weiterhin an den Lebensversicherern abarbeiten. Denn wer wie die Branche weiterhin bei der Produktwerbung die Renditeaussichten in den Vordergrund stellt und nicht den Risikoschutz, der muss sich nicht wundern, dass die höchst komplexen und wenig durchschaubaren Zinszuweisungen immer wieder hinterfragt und vor Gericht beklagt werden. Mit den neuen Lebensversicherungsprodukten wird das nicht besser.

Kontakt:

Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de