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HEV Schweiz: Kantone beschliessen neue Mustervorschriften

14.01.2015 – 14:45 

Zürich (ots) -

Mit den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich sollen Neubauten nahezu energieautark werden. Bei den Bestandesbauten wird mittels Technologieverboten und kleinen Sanierungsverpflichtungen in die Richtung eines Sanierungszwangs gearbeitet.

An der Plenarversammlung der Energiedirektorenkonferenz vom vergangenen Freitag haben die Regierungsräte die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) 2014 verabschiedet. Diese dient sodann als Vorlage für die Energievorschriften in den einzelnen Kantonen.

Neubauvorschriften

Im Bereich der Neubauvorschriften nimmt die Schweiz bereits heute eine Spitzenposition im europäischen Umfeld ein. Durch die Verschärfung der Anforderungen an die Wärmedäm-mung wird für Neubauten in Zukunft das 4-Liter Haus vorgeschrieben. Aus Sicht des HEV Schweiz sind damit die ökonomisch vertretbaren Dämmstärken ausgereizt. Weiterführende Anforderungen werden nur noch an die Gesamtenergieeffizienz gestellt werden können. Dies kann jedoch nur zielführend umgesetzt werden, wenn verschiedentlich Einzelanforderungen wieder fallen gelassen werden.

Erneuerungen

Weitreichender sind die MuKEn für bestehende Bauten. Die Verpflichtung, beim Ersatz einer fossilen Heizung einen Teil der Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Quellen decken zu müssen, führt zu erheblich kostspieligeren Lösungen, die selbst bei einem reinen Heizkesselersatz zu Mietzinsaufschlägen führen werden.

Noch vor zwanzig Jahren wurden Elektrodirektheizungen als die umweltfreundliche Alternative angepriesen. Jetzt sollen Elektroheizungen und Elektroboiler innert fünfzehn Jahren ganz verschwinden. Dies obwohl viele dieser Installationen ihr Lebensende noch nicht erreicht haben. Der HEV wird sich bei der Umsetzung der MuKEn in den einzelnen Kantonen für die Sicherstellung einer minimalen Lebensdauer für Elektroheizungen von 30 Jahren einsetzen.

Im Bereich der individuellen Heizkostenabrechnung bleiben die Energiedirektoren der bisherigen Linie treu und nehmen gute Bauten von dieser Pflicht aus.

Erfreut stellt der HEV Schweiz fest, dass die Energiedirektoren im Bereich der Betriebsoptimierung dem Druck des Bundes und der Haustechnikbranche Stand gehalten haben und eine Lösung gefunden haben, die nur diejenigen Gebäude betrifft, welche aufgrund der Grösse auch ein erhebliches Sparpotential aufweisen.

Ebenfalls erfreulich ist, dass der Gebäudeenergieausweis weiterhin ein freiwilliges Instrument für die Beratung bleiben soll. Als solches wurde es 2009 von den Kantonen, dem Bund und dem HEV Schweiz lanciert und wird entsprechend auch richtig eingesetzt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch