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Zur Debatte um die Sozialhilfe: Armut bekämpfen, nicht die Armen

16.12.2014 – 10:15 

Luzern (ots) -

Rund 20 Organisationen aus dem Bereich des Sozialen haben eine Erklärung zur Sozialhilfe und zur Armutsbekämpfung formuliert. Sie treten darin für ein so genanntes soziales Existenzminimum ein. Hintergrund der Erklärung bildet die gegenwärtige politische Debatte um die Sozialhilfe. Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören unter anderem Pro Infirmis, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der VPOD, Travail.Suisse, AvenirSocial, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk und Caritas Schweiz.

Die Organisationen erinnern in ihrer Erklärung an Artikel 12 der Schweizer Bundesverfassung. Dieser garantiert Menschen, die in Not geraten oder nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen, Hilfe, Betreuung und die Mittel für eine menschenwürdige Existenz. Sozialhilfe wird "nicht aus Barmherzigkeit gewährt, sondern es besteht ein verfassungsmässig garantierter Rechtsanspruch ... Die Sozialhilfe ist ein wichtiges Element unserer Sozialen Sicherheit." Sie beschränke sich nicht auf finanzielle Unterstützung, sondern schliesse professionelle Beratung und Begleitung mit ein.

Die unterzeichnenden Organisationen weisen auch darauf hin, dass es wenige Möglichkeiten zum Missbrauch von Sozialhilfe gebe und dass dieser dort, wo er vorkommt und aufgedeckt wird, scharf geahndet werde: "Wer Sozialhilfe beantragt, muss detaillierte Nachweise zur persönlichen Situation erbringen. Sozialhilfebeziehende müssen zudem Anstrengungen zur beruflichen Wiedereingliederung vorlegen, auch wenn der Arbeitsmarkt kaum aufnahmefähig ist."

Die Sozialhilfe, so heisst es in der Erklärung, zahle die Zeche für viele Entwicklungen der letzten Jahre - für Leistungseinschränkungen in den Sozialversicherungen (ALV und IV), für die Intensivierung des kantonalen Steuerwettbewerbs durch eine absurde Steuersenkungspolitik oder für die zunehmende Prekarisierung des Arbeitsmarktes.

Als vollwertige Bürgerinnen und Bürger akzeptieren

Die Erklärung nennt abschliessend eine Reihe von Massnahmen, die für die Bekämpfung von Armut bedeutsam sind: So etwa seien die finanziellen und administrativen Lasten der Sozialhilfe zwischen den Gemeinden und den Kantonen gerechter zu verteilen. Ausserdem sei das Niveau der Sozialversi-cherungen zu konsolidieren, da Kürzungen unweigerlich zu Zusatzlasten in der Sozialhilfe führen würden. Schliesslich müsse der Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmassnahmen erleichtert werden, und zwar nicht nur bei den Sozialhilfebeziehenden. Ziel der Sozialhilfe müsse es sein, die Menschen zu stärken: Menschen, die Sozialhilfe beziehen müssen, "haben ein Recht, auch in schwierigen Situationen in Würde zu leben und als vollwertige Bürgerinnen und Bürger akzeptiert zu werden".

Der vollständige Text der Erklärung "Für ein soziales Existenzminimum: Die Armut bekämpfen, nicht die Armutsbetroffenen" befindet sich auf den Websites der unterzeichnenden Organisationen. Er kann - beispielsweise - heruntergeladen werden von der Homepage der Caritas: www.caritas.ch/erklaerung-sozialhilfe.

Kontakt:

Hinweis an die Redaktionen: Für weitere Auskünfte steht Ihnen Odilo
Noti, Leiter Bereich Kommunikation Caritas Schweiz,
Tel. 079 686 87 43, E-Mail onoti@caritas.ch zur Verfügung.