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HEV Schweiz: Warme und kalte Betten

18.11.2014 – 18:05 

Zürich (ots) -

Der HEV Schweiz setzt sich beim Zweitwohnungsgesetz für die Eigentumsga-rantie und die rasche Wiederherstellung der Planungssicherheit ein. Die von der zuständigen Nationalratskommission verlangten Änderungen zu den be-wirtschafteten Zweitwohnungen sind grundsätzlich richtig. Sie dürfen aber die gefundenen Kompromisse nicht gefährden.

Das Parlament arbeitet daran, für die starre und unsorgfältig ausgearbeitete Zweit-wohnungsinitiative, ein praktikables Gesetz zu formulieren. Die Mehrheit, der zuständigen Nationalratskommission will den Verfassungsartikel so umsetzen, dass die Eigentumsrechte respektiert werden und neue warme Betten weiterhin möglich bleiben.

Die Kommission möchte, dass touristisch bewirtschafte Zweitwohnungen zu den Erstwohnungen gezählt werden. Sie sollen nicht unter die Zweitwohnungsbestim-mungen fallen. Die Idee wird vom HEV Schweiz grundsätzlich begrüsst. Der an sich gute Entwurf des Zweitwohnungsgesetzes aus dem Ständerat darf dadurch jedoch nicht gefährdet werden.

Das Kernanliegen des HEV ist der Besitzstandsschutz. Für den HEV Schweiz ist es selbstverständlich, dass die Umnutzung von altrechtlichen Erstwohnungen weiterhin erlaubt sein muss. Das Stimmvolk hat über einen Baustopp für neue Zweitwohnungen und nicht über Nutzungsauflagen bei bestehenden Wohnungen abgestimmt.

Es ist ferner richtig, den Eigentümern von bereits bestehenden Erst- und Zweitwoh-nungen, ein Recht auf eine massvolle Erweiterung (ohne Nutzungsauflage) zuzugestehen. Ansonsten wäre ein Ausbau der häufig sehr kleinen Altbauten für Zweitwohnungsbesitzer gänzlich unmöglich und für Erstwohnungsbesitzer äusserst unattraktiv. Es gilt hier einen Wertverlust des Bestands zu verhindern. Das lokale Baugewerbe wird zudem auf solche Umbauaufträge dringend angewiesen sein.

Die laufende Umsetzungsphase bringt für viele Eigentümer eine grosse Rechtsunsicherheit mit sich. Eine rasche Verabschiedung des Gesetzes ist deshalb wünschenswert. Der HEV Schweiz hofft, dass auch das Nationalratsplenum dem Gesetzesentwurf grundsätzlich zustimmen wird und die Differenzbereinigung zwischen den Räten rasch vorankommt. Die Wiederherstellung der Rechts- und Planungssicherheit ist für die betroffenen Gemeinden, die Investoren und Grundeigentümer essentiell.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch