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Am Wickel, Kommentar zur Bankenregulierung von Bernd Neubacher

13.10.2014 – 20:35 

Frankfurt (ots) -

Einen "Durchbruch" bei der Lösung des Too-big-to-fail-Problems diagnostiziert Bundesbank-Vorstandsmitglied Andreas Dombret. Zuvor hatten sich 18 globale Großbanken auf neue Regeln für Derivatekontrakte geeinigt. Zudem scheint ein Konsens greifbar, was die Masse an Kapital angeht, die eine Bank für den Fall ihrer Abwicklung vorhalten muss.

Dies ist kaum zu hoch gegriffen. Zwar ist internationale Koordination, etwa bei Beschneidung von Kündigungsrechten im Derivatehandel, nicht alles bei Abwicklung einer Bank. Ohne sie aber ist alles nichts, wie 2008 das Chaos nach dem Kollaps von Lehman Brothers gezeigt hat. Zudem fällt die Einigung auf neue Derivateregeln in eine Zeit, in welcher die USA mangels Zutrauen zu den Aufsehern der Eurozone ihren Unilateralismus wieder verstärkt pflegen. Dies haben etwa ihre Kapitalvorgaben für US-Töchter ausländischer Banken belegt. Der Verdruss über die harzigen Gespräche in internationalen Aufseherrunden über eine Anerkennung grenzüberschreitender Abwicklungsmaßnahmen war deutschen Aufsehern in den zurückliegenden Monaten denn auch deutlich ins Gesicht geschrieben.

Dennoch ist es noch ein weiter Weg, bis Großbanken abwickelbar werden. Um dies zu erkennen, genügt schon ein Blick auf das Eigenkapital der Deutschen Bank (zuletzt 65 Mrd. Euro), das Nominalvolumen ihrer Derivatekontrakte (55 Bill. Euro) und das Volumen des geplanten europaweiten Abwicklungsfonds (55 Mrd. Euro). Selbst wenn die Abwicklungsmaßnahmen des nationalen Aufsehers von den Derivate-Gegenparteien weltweit anerkannt würden und auch genügend Kapital zur Abwicklung bereitstünde: Wie wollte die Aufsicht die Liquidität einer global agierenden Großbank mit Tausenden von Tochtergesellschaften während einer Abwicklung sicherstellen?

Die Aufsicht hat systemrelevante Banken nicht abwickelbar gemacht. Sie hat sie aber am Wickel, und die Fortschritte sind mäßig, aber regelmäßig. Vor zehn Jahren noch etwa kämpfte die Fed mit einem Rückstand an Geschäftsbestätigungen in eigentlich unbekannter Höhe. Heute ist wenigstens Konsens, dass eine Bankenabwicklung nicht an Kündigungsrechten von Derivate-Gegenparteien scheitern darf. Um der Ordnungspolitik und auch des Wettbewerbs willen kann es einstweilen nur darum gehen, der Drohung einer Abwicklung ein bisschen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Und ob dies gelingt, zeigt sich weniger an Einschätzungen der Aufseher, sondern an den Refinanzierungssätzen der global systemrelevanten Banken.

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