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Zurück in die Ehrlichkeit, Kommentar zur strafbefreienden Selbstanzeige von Angela Wefers

24.09.2014 – 20:55 

Frankfurt (ots) -

Wenig Wirbel hat der Beschluss des Bundeskabinetts in Berlin zum emotionsbeladenen Thema der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gemacht. Grund dafür ist, dass schon lang im Detail entschieden war. Bund und Länder hatten sich mit der Rückendeckung des schwarz-roten Koalitionsvertrags bereits im Mai auf konkrete Punkte einer Verschärfung verständigt. Diese hat die Bundesregierung nun in Gesetzesform gegossen.

Es ist gerecht, Steuerhinterziehung streng zu ahnden. Fassungslos haben viele in Deutschland das Steuerverfahren gegen den früheren Fußballfunktionär Uli Hoeneß verfolgt, bei dem der Millionenbetrag hinterzogener Steuern wie von Zauberhand immer größer wurde. Auch die in die Tausende gewachsene Zahl von Selbstanzeigen hierzulande ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die ihre Steuern ehrlich zahlen.

Gleichwohl ist es richtig, dass der Gesetzgeber an der strafbefreienden Selbstanzeige festhält und nur die kleineren Schrauben anzieht. Das Rechtskonstrukt der Selbstanzeige ist keine milde Variante für ein Kavaliersdelikt, sondern ein Folge der Schwierigkeiten für die Finanzbehörden, solche Straftaten nachzuweisen. Bei Steuerhinterziehung sind die Behörden auf die Mitwirkung der Täter angewiesen. Für die Täter wird es aber künftig teurer. Denn die Betragsschwelle für schwere Steuerhinterziehung wird auf 25.000 Euro halbiert. Jenseits davon ist Straffreiheit nur noch zu erlangen, wenn saftige Zuschläge gezahlt werden, die mit zunehmender Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags gestaffelt steigen. Reuige Steuerzahler müssen zudem auch in einfachen Fällen von Hinterziehung nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre zurück die Steuern nacherklären. Dies entlastet die Finanzämter.

Gut für die Wirtschaft ist, dass mit dem neuen Gesetz zugleich für Unternehmen wieder Rechtssicherheit geschaffen wird. Denn die Selbstanzeige ist nicht nur die Brücke für Steuerhinterzieher, den Weg zurück in die Ehrlichkeit zu nehmen, sie half Firmen auch lange dabei, die Folgen von Buchungsfehlern in der Steuervoranmeldung gefahrlos korrigieren zu können. Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hatte dies erheblich eingeschränkt. Nun wird das Rad zugunsten der Praxis zurückgedreht.

Querelen im Bundesrat sind nach den Vorarbeiten von Bund und Ländern nicht zu erwarten. Deshalb spricht alles dafür, dass der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren schnell und reibungslos durchlaufen und Anfang 2015 in Kraft treten kann.

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