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Städteverband: NFA - Weiterhin kein fairer Lastenausgleich in Sicht

27.06.2014 – 10:00 

Bern (ots) -

«Ein wirksamer und moderner Finanz- und Lastenausgleich ist periodisch zu überprüfen und zu verbessern». Der Schweizerische Städteverband beurteilt den Wirkungsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-15 als durchaus solide, kritisiert jedoch, dass der Bundesrat die Dynamik der Nettoausgaben der Städte unterschätzt und deren Lasten unzureichend abgelten will.

In Kraft seit 2008, ist der Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) eines der grossen Reformwerke der letzten Jahrzehnte. Der Schweizerische Städteverband bekennt sich zur NFA und dem damit verbundenen Prinzip des angemessenen Ausgleichs zugunsten der Schwächeren. Allerdings erinnert der Städteverband in seiner Stellungnahme zum Wirkungsbericht für die Jahre 2012-15 auch daran, dass dieses Prinzip ebenso die gleichmässige Abgeltung von Sonderlasten voraussetzt.

Deshalb ist es unverständlich, dass die geografisch-topografischen Sonderlasten zu 35 %, die soziodemografischen und Kernstadt-Lasten jedoch nur zu 8 % abgegolten werden. Obwohl sich dieses Missverhältnis in den vergangenen vier Jahren noch verschärft hat, will der Bundesrat nichts daran ändern. Der Städteverband fordert, dass die frei werdenden Mittel aus der Reduktion des vertikalen Ressourcenausgleichs zugunsten des soziodemografischen und Kernstadt-Lastenausgleichs eingesetzt werden.

Immerhin stellt der Bundesrat in einem Anhang zum Wirkungsbericht erstmals die Dynamik der Nettoausgaben der Städte dar. Allerdings handelt es sich um eine stark vereinfachende Darstellung, welche die Realität wohl unterschätzt. Die Städte und städtisch geprägten Gemeinden sehen sich namentlich bei Aufgaben, die durch den NFA neu geregelt wurden - bspw. Pflegefinanzierung oder Sonderschulen - mit substantiellen Mehrlasten konfrontiert. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass die kommunale Ebene in der Fachgruppe zur Erarbeitung des Wirkungsberichts nicht einbezogen war. Der Städteverband fordert auch hier, dass der Bund den Realitäten Rechnung trägt und die Verordnung, welche die Zusammensetzung der Fachgruppe festlegt, anpasst.

Stellungnahme zur Vernehmlassung: 
http://staedteverband.ch/de/Info/Politik/Vernehmlassungen

Kontakt:

Renate Amstutz, Direktorin Städteverband, 031 356 32 32.