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Städteverband: Städte und Gemeinden nicht von Mehrwertabschöpfung ausschliessen!

20.06.2014 – 17:18 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Städteverband erachtet die vom Kanton Bern vorgeschlagene Verschiebung der Planungszuständigkeit zum Kanton als nicht zielführend. Zudem sollen die Erträge aus Mehrwertabschöpfungen weiterhin den Gemeinden zukommen. Für den Städteverband kann der Entwurf für das neue kantonalbernische Baugesetz kein Vorbild für andere Kantone sein.

Der Regierungsrat des Kantons Bern schlägt im Revisionsentwurf des kantonalen Baugesetzes vor, die Planungszuständigkeiten zum Kanton zu verschieben und die Erträge aus dem Ausgleich von planungsbedingten Vorteilen (Mehrwertabschöpfung) vollständig dem Kanton zuzuschlagen. Der Schweizerische Städteverband beurteilt diese Vorschläge äusserst kritisch, stellen sie doch einen Eingriff in die kommunale Planungs- und Finanzautonomie dar. Für Städte und Gemeinden ist die Kompetenz zur Nutzungsplanung ein zentrales Gestaltungsinstrument, mit dem sie ihre Verantwortung für die Verdichtung nach innen wahrnehmen können. Eine Verschiebung dieser Kompetenz ist nicht sinnvoll.

Mehrwertabschöpfung ist für die Städte ein zentrales Instrument

Erst am vergangenen 1. Mai ist im eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) die Regelung in Kraft getreten, dass Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20 Prozent ausgeglichen werden müssen. Diese sogenannte Mehrwertabschöpfung und die Möglichkeit von Infrastrukturverträgen sind für die Städte und städtischen Gemeinden von grosser Bedeutung, weil sie damit Infrastrukturen im öffentlichen Interesse finanzieren können. Diese Mittel brauchen die Städte und städtischen Gemeinden vor allem im Hinblick auf die im Bundesgesetz vorgesehene qualitätsvolle Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen (vgl. Art. 2abis2 RPG). Ein Ausschluss der Gemeinden von diesen Erträgen widerspricht Sinn und Geist der Bundesgesetzgebung.

Für den Schweizerischen Städteverband ist die vorgeschlagene Revision des Baugesetzes des Kantons Bern kritisch zu hinterfragen. Die Konzentration von Planungszuständigkeiten beim Kanton und der Ausschluss der Gemeinden von den Erträgen aus der Mehrwertabschöpfung kann kein Modell für andere Kantone sein.

Kontakt:

Renate Amstutz, Direktorin Städteverband, 079 373 52 18.