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Verbot von Winter- und Ganzjahresreifen im Sommer in Italien

04.06.2014 – 08:15 

Bern (ots) -

Vom 15. Mai bis und mit 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen (jeweils M+S) in Italien nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind all diejenigen Fahrzeuge, welche Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Der ACS empfiehlt deshalb den Automobilistinnen und Automobilisten, im angegebenen Zeitraum nur noch mit Sommerreifen nach Italien zu fahren.

Wer guten Glaubens in den nächsten Monaten, insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Pfingst- und Sommerferien, mit Winter- oder Ganzjahresreifen nach Italien fährt, könnte eine unliebsame Überraschung erleben. Denn bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen (jeweils M+S) sind vom 15. Mai bis und mit 14. Oktober 2014 in Italien nicht mehr zulässig. Betroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Die Geschwindigkeitsklasse, auch Geschwindigkeitsindex genannt, gibt die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an. Sie beträgt bei der Klasse L 120 km/h und bei der Klasse Q 160 km/h. Die Klasse ist auf dem Reifen als letzter Buchstabe der Reifenbezeichnung angegeben.

Der ACS rät deshalb allen Autofahrerinnen und Autofahrern, die mit Winter- oder Ganzjahresreifen in Italien unterwegs sein möchten, vor der Fahrt den Index ihrer Reifen abzulesen. Wer überdies sicher gehen will, soll sich bei seinem Garagisten informieren, ob seine Fahrzeugreifen in Italien effektiv zulässig sind. Dies könnte sich lohnen: Denn neben einer happigen Geldstrafe, die zwischen 419 und 1682 Euro betragen kann, kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden.

Da in Europa die Verkehrsregeln nicht harmonisiert sind, ist der Erlass einer solchen Vorschrift in Italien grundsätzlich erlaubt, sofern sie in Einklang mit der geltenden EU-Gesetzgebung steht. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, da die Vorschriften der entsprechenden EU-Verordnung Nr. 458/2011 über die Montage von Reifen eingehalten werden.

Für weitere Informationen:

Dr. Stefan Holenstein
Generaldirektor Automobil Club der Schweiz (ACS)
Telefon: 031 328 31 19
079 241 59 57
E-Mail: stefan.holenstein@acs.ch