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Risiken und Nebenwirkungen, Kommentar zu den Produktinformationsblättern von Detlef Fechtner

02.04.2014 – 20:55 

Frankfurt (ots) -

Die EU hat sich endlich auf die Verordnung über Anlageprodukte für Kleinanleger verständigt. Das wirft die Frage auf: Warum musste fast zwei Jahre erbittert um ein dreiseitiges Auskunftsblatt für Kleinanleger gerungen werden? Weil dieser europäische Beipackzettel für Finanzprodukte in Zukunft eine gewichtige Bedeutung im Finanzvertrieb gewinnen könnte. Schließlich bietet das Auskunftsblatt unmittelbare Vergleichbarkeit von Chancen, Kosten und Risiken - zumal in Zeiten, in denen der Vertrieb aus der Filiale ins Internet wandert.

Entsprechend war der Anwendungsbereich bis zur allerletzten Minute heftig umstritten. Weder Schreibfehler noch Aprilscherz: Was 2012 als "Prips" gestartet war, ist nun als "Priips" gelandet. Das doppelte "i" ist keine Petitesse, vielmehr ein zentrales Ergebnis zäher und harter Verhandlungen. Denn weil nun ausdrücklich "insurance based investments" - zweimal "i" - vom Anwendungsbereich erfasst werden, müssen künftig auch die Anbieter kapitalbildender Lebensversicherungen den europäischen Einheitsbeipackzettel mitliefern.

Sowas ärgert die Assekuranz und freut die Fonds. Freilich gibt es keine (EU)-Regel ohne Ausnahme: Spezifische Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Renten bleiben erst einmal außen vor. Das wiederum freut die Assekuranz und ärgert die Fonds.

Das nun erzielte Ergebnis der Verhandlungen wirkt auf den ersten Blick einigermaßen vernünftig. Die EU ist weder der Versuchung erlegen, Produkte erklären zu wollen, die jeder versteht - wie etwa ein simples Sparkonto. Es werden auch nicht so viele Angaben über das Produkt verlangt, dass sich dem Kleinkunden am Ende der Kopf dreht. Und es wird den Anbietern nicht mit maßlosen Sanktionen gedroht. Insofern: Mit der EU-Verordnung werden wohl alle leben können.

Allein: Dass gerade das zentrale Gesetzgebungsverfahren über die Transparenz von Finanzprodukten in der denkbar intransparentesten Form zum Abschluss kam, nämlich in schriftlichen Abstimmungen von Unterhändlern der Institutionen, ist bedenklich. Nicht nur Finanzprodukte haben Risiken und Nebenwirkungen, auch politische Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis rasch Mängel herausstellen, die im Zusammenspiel ehrgeiziger Interessenvertreter, übereifriger EU-Beamter und Abgeordneter, die am Ende nur noch Zeit für schriftliche Verfahren hatten, unentdeckt blieben.

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