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Städteverband begrüsst ganzheitlichen Ansatz der Altersvorsorge 2020

25.03.2014 – 12:00 

Bern (ots) -

Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 schlägt der Bundesrat grundlegende Reformen in der 1. und 2. Säule vor. Der Schweizerische Städteverband unterstützt die Vorlage. Mit ihr werden die Leistungen der Altersvorsorge nachhaltig sichergestellt. Bedauerlich ist, dass die Ergänzungsleistungen, welche zunehmend wichtig werden, nicht in diese Gesamtsicht einbezogen wurden.

Die Schweiz braucht eine gute und nachhaltig finanzierte Altersvorsorge, die den Lebensunterhalt der älteren Bevölkerung sicherstellt. Fallen die Leistungen aus der Altersvorsorge ungenügend aus, muss die Sozialhilfe der Städte und Gemeinden für die Lücken aufkommen. Der Schweizerische Städteverband und seine Sektion Städteinitiative Sozialpolitik begrüssen es deshalb, dass die vom Bundesrat vorgelegte Reform der Altersvorsorge 2020 sowohl Anpassungen bei den Leistungen wie auf der Einnahmenseite vorschlägt. Auch die gleichzeitige Betrachtung von 1. und der 2. Säule ist für die längerfristige Planung der Altersvorsorge zielführend. Gesellschaftspolitisch ist entscheidend, dass die Zuversicht in das Funktionieren des Altersvorsorgesystems aufrechterhalten bleibt.

Bedauerlich ist, dass in der Gesamtsicht des Bundesrates die Ergänzungsleistungen (EL) fehlen. Es handelt sich um einen wichtigen Teil des Sozialversicherungssystems. Da die EL subsidiär zu anderen Sozialversicherungszweigen ihre Leistungen erbringen, haben Änderungen bei den vorgelagerten Sozialversicherungssystemen direkte Auswirkungen auf deren Ausgaben. Aus Sicht der Städte ist es wichtig, dass der Stellenwert der EL im Sozialversicherungssystem geklärt wird und die Auswirkungen der Altersreform auf die EL integral berücksichtigt werden.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Reformmassnahmen im Bereich der 1. und 2. Säule werden vom Schweizerischen Städteverband weitgehend unterstützt:

Rentenalter 65 Jahre für Mann und Frau

Im Grundsatz erachtet es der Schweizerische Städteverband als richtig, dass für Mann und Frau das gleiche Rentenalter gilt, und dass dieses schrittweise angehoben wird. Entscheidend ist, dass mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auch flankierende Massnahmen ergriffen werden, welche die Ungleichheiten zwischen Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt beheben, insbesondere die Lohndiskriminierungen.

Flexible Pensionierung

Die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand trägt den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Wichtig ist, dass auch bei einer Teilberentung die Möglichkeit besteht, Ergänzungsleistungen zu beanspruchen. Ansonsten führt dies zu einer Mehrbelastung bei der Sozialhilfe.

Senkung von BVG-Umwandlungssatz und Koordinationsabzug Um der demografischen wie der wirtschaftlichen Entwicklung in der beruflichen Vorsorge Rechnung zu tragen, sieht es der Schweizerische Städteverband als notwendig an, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge schrittweise von 6,8% auf 6,0% zu senken. Wir erachten es jedoch als zentral, dass Ausgleichsmassnahmen zu deren Abfederung ergriffen werden. Dazu gehört die Senkung des Koordinationsabzugs.

Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV

Der Schweizerische Städteverband unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, zur Finanzierung der 1. Säule die Mehrwertsteuer schrittweise zu erhöhen. Die im Bundesbeschluss vorgeschlagene Verknüpfung der Erhöhung der Mehrwertsteuer mit dem gleichen Referenzalter für alle sowie die Abschaffung der Hinterlassenenrente für kinderlose Witwen erachtet der Schweizerische Städteverband als sachgerecht.

Rentenauszahlungen sind gegenüber Kapitalbezug vorzuziehen Der Schweizerische Städteverband befürwortet im Bereich der beruflichen Vorsorge sämtliche Bestrebungen, welche die Transparenz erhöhen. Auch sind Rentenzahlungen gegenüber Kapitalauszahlungen zu fördern.

Die ausführliche Vernehmlassungsstellungnahme des SSV ist unter www.staedteverband.ch abrufbar.

Kontakt:

Nicolas Galladé, Stadtrat Winterthur
Präsident Städteinitiative Sozialpolitik
Telefon 052 267 56 11

Renate Amstutz
Direktorin Schweizerischer Städteverband
Telefon 031 356 32 32