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Auf-/Ablastung von Nutzfahrzeugen: Parlament gibt grünes Licht

20.03.2014 – 10:54 

Bern (ots) -

National- und Ständerat wollen mehr Flexibilität bei der Auf- und Ablastung von Nutzfahrzeugen. Die ASTAG begrüsst den Entscheid. Damit kann eine unnötige und ungerechte Belastung des Transportgewerbes aus dem Weg geräumt werden, wobei das Verursacherprinzip fairer durchgesetzt werden soll. So kann die Schwerverkehrsabgabe gemäss dem ursprünglichen Grundgedanken berechnet werden.

Nach dem Bundesrat und dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für die Annahme der Motion Lorenz Hess betreffend eine «Flexiblere Ab- und Auflastung von Nutzfahrzeugen» ausgesprochen. Damit wird eine unnötige und ungerechte Belastung des Transportgewerbes abgeschafft. Transportunternehmen erhalten künftig mehr Flexibilität bei der richtigen Bemessung des zugelassenen Fahrzeuggewichts. Die ASTAG nimmt den Entscheid erfreut zur Kenntnis.

Bis anhin konnte das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeuges oder eines Anhängers höchstens einmal jährlich oder bei einem Halterwechsels angepasst werden. Die negative Folge war, dass unter Umständen zu hohe Abgaben entrichtet werden mussten. Wer beispielsweise während längerer Zeit ausschliesslich Volumentransporte mit bis zu 28 Tonnen durchführt, aber nur ein auf 40 Tonnen zugelassenes Fahrzeug zur Verfügung hat, bezahlt die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) trotzdem für 40 Tonnen. Dies steht jedoch völlig im Widerspruch zur Grundidee der LSVA, wonach der Tarif von dem effektiven Fahrzeuggewicht abhängig sein soll. «Bei einem Ansatz von rund 1 Franken pro gefahrenen Kilometer kann dies massiv ins Geld gehen», gibt ASTAG-Direktor Michael Gehrken zu bedenken. Es widerspreche auch ganz klar der Fairness und dem Verursacherprinzip.

Mit der neuen Lösung besteht nun mehr Flexibilität in der unternehmerischen Praxis. Die sogenannte Auf- oder Ablastung soll mehrmals pro Jahr möglich sein, nach einem einfachen Verfahren, ohne bürokratischen Aufwand. «So kann auch die Abgabenwahrheit gewährleistet werden», zeigt sich Michael Gehrken erfreut: «Das ist eine erhebliche Erleichterung und Verbesserung für das Transportgewerbe!» Die Details der Umsetzungen müssen jetzt vom Bundesrat erarbeitet werden.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
031 370 85 24