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CO2-Regelung 2020: EU hat vorgespurt - auch für die Schweiz

17.03.2014 – 09:53 

Bern (ots) -

März 2014. Über mehrere Monate haben das EU-Parlament und die europäischen Automobilhersteller und -verbände um die neuen CO2-Vorgaben für neue Autos ab dem Jahr 2020 gerungen. Jetzt liegt die Lösung, ein Kompromiss, auf dem Tisch. Und sie sieht wie folgt aus:

Ursprünglich hatte die Europäische Union eine Zielvorgabe von 95g CO2-Ausstoss pro Kilometer für alle Neufahrzeuge für das Jahr 2020 vorgesehen. Die ausgehandelte Kompromisslösung läuft nun darauf hinaus, dass im Jahr 2020 95 Prozent der neuen Autos die 95g-Obergrenze einhalten müssen und dass diese erst per 2021 für alle Fahrzeuge gelten wird. Dabei gelten für jeden Hersteller einzeln festgelegte Zielvorgaben. Zudem können sich die Autoproduzenten elektrisch angetriebene und andere schadstoffarme Fahrzeuge zum Teil mehrfach in ihrer Klimabilanz anrechnen lassen. Dadurch werden Anreize gesetzt, in neue Technologien zu investieren und die verstärkte Entwicklung alternativer Antriebe zu forcieren. Das entsprechende Gesetz verabschiedeten die EU-Staaten am 10. März in Brüssel.

auto-schweiz, die Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure, begrüsst diese Kompromisslösung. "Ein notwendiger und richtiger Schritt, denn damit wird das nach wie vor ambitiöse CO2-Ziel von den europäischen Automobilproduzenten mitgetragen", kommentiert auto-schweiz Präsident Max Nötzli das neue Abkommen und ergänzt: "Wir legen unseren Behörden eindringlich nahe, der Stossrichtung dieser Regelung zu folgen, allerdings mit gewichtigen, für die Schweiz unabdingbaren Vorbehalten. Auf eine womöglich noch rigorosere Insellösung ist zwingend zu verzichten. Es ist jetzt nicht die Zeit, mit Alleingängen den Musterknaben spielen zu wollen."

Da der überwiegende Anteil der hierzulande verkauften Neuwagen europäischer Produktion entstammt, wäre der Anschluss an die europäische CO2-Verordnung der einzig logische Schritt. Zudem liegt es für die Importeursvereinigung auf der Hand, dass auf die speziellen Rahmenbedingungen des hiesigen Automarktes mit einem entsprechend angepassten Implementierungsprozess Rücksicht genommen werden muss.

"Die Einführung der neuen Limite muss für die Schweiz auf der Zeitachse mindestens um drei Jahre nach hinten verschoben werden; ausserdem fordern wir eine Erhöhung der in der EU angewendeten Mehrfachanrechnung besonders energieeffizienter Fahrzeuge", äussert sich dazu auto-schweiz Direktor Andreas Burgener und ergänzt: "Sonst laufen wir aufgrund der topografischen und klimatischen Verhältnisse in der Schweiz, aber auch wegen des im Vergleich zu anderen Ländern kleinen Anteils an Dieselfahrzeugen bzw. überdurchschnittlich hohen Anteils an Allradautos Gefahr, das ambitiöse CO2- Ziel nicht zu erreichen."

Politik und Behörden täten gut daran, diese Überlegungen in die Entscheidfindung für die CO2-Gesetzgebung für die Schweiz ab 2020 einfliessen zu lassen.

Kontakt:

Max Nötzli, Präsident
079 209 30 04
m.noetzli@auto-schweiz.ch

Andreas Burgener, Direktor
079 474 21 04, Direktor
a.burgener@auto-schweiz.ch