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economiesuisse - Energielenkungssystem unter Bedingungen denkbar

13.12.2013 – 11:55 

Zürich (ots) -

Die Schweizer Wirtschaft bietet unter gewissen Bedingungen Hand zur Einführung einer Energielenkungsabgabe, lehnt eine ökologische Steuerreform und die Fortsetzung der ineffizienten Subventionspolitik aber entschieden ab. Eine Lenkungsabgabe muss in der Verfassung verankert und so ausgestaltet werden, dass der Produktionsstandort Schweiz nicht benachteiligt wird. Dies ist der Kern der Konsultationsantwort von economiesuisse zum Grundlagenbericht des Bundesrats zur Umsetzung der Energiestrategie nach 2021.

Der Bundesrat sucht in seinem Grundlagenbericht nach Lösungen, um die Ziele der Energiestrategie 2050 zumindest teilweise zu erreichen. Er schlägt dazu vor, das geplante Fördersystem nach 2021 durch ein Lenkungssystem zu ersetzen. Dieser Schritt ist für die Wirtschaft grundsätzlich richtig. Denn es ist offensichtlich, dass Subventionen unter anderem wegen hoher Mitnahmeeffekte äusserst kostspielig und ineffizient sind. Noch gravierender sind die von der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ausgelösten Marktverzerrungen, die die heimische Wasserkraft immer stärker in die Verlustzone drücken. Die KEV und die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe müssen deshalb rasch und vollständig abgelöst werden.

Ein reines Lenkungssystem ist grundsätzlich effizienter, um Energie- und Umweltziele zu erreichen. Damit die Wirtschaft ein solches Lenkungssystem unterstützen kann, müssen allerdings zwingende Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens darf es zu keinem Zielkonflikt zwischen der Lenkung des Energieverbrauchs und der Finanzierung des Staates kommen. Eine «ökologische Steuerreform» führt unvermeidlich zu diesem Zielkonflikt. Die Wirtschaft lehnt eine solche Reform deshalb in jeder Form ab. Die Abgabe muss vollständig, direkt und pauschal an Bevölkerung und Unternehmen zurückerstattet werden. Ein Lenkungssystem muss zweitens international abgestimmt sein, um den Werkplatz Schweiz nicht zu gefährden. Drittens ist eine Verfassungsgrundlage erforderlich, die die Höhe der Abgabe festlegt und keine Zweckentfremdung für Subventionen zulässt. Nicht zuletzt müssen Unternehmen weiterhin Verpflichtungen zur Senkung des Energieverbrauchs eingehen und sich damit von der Abgabe befreien können.

Ob die ehrgeizigen Mengenziele der Energiestrategie 2050 überhaupt sinnvoll und realistisch sind, beziehungsweise mit welchen Kosten und Verteilungswirkungen die Zielerreichung verbunden wäre, diskutiert der Bundesrat in seinem Bericht nicht. Diese Diskussion ist zentral und muss im Weiteren noch erfolgen.

Die detaillierte Konsultationsantwort von economiesuisse finden Sie unter www.economiesuisse.ch.

Kontakt:

Kurt Lanz, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Bereich
Infrastruktur, Energie und Umwelt,
Telefon: 079 772 33 58, E-Mail: kurt.lanz@economiesuisse.ch
Frank Marty, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Bereich Finanzen
und Steuern,
Telefon: 077 407 69 25, E-Mail: frank.marty@economiesuisse.ch