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Die BfB rät: Brandgefahr durch Funkenwurf

31.10.2013 – 09:00 

Bern (ots) -

Draussen wird es allmählich kühler. Nicht selten sorgen Cheminées und Holzöfen zu dieser Jahreszeit dafür, dass es in den Wohnräumen dennoch angenehm warm ist. Die Tipps der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung helfen, dass aus einem gemütlichen Abend in der Stube keine Brandkatastrophe wird.

Funkenwurf ist die häufigste Brandursache im Zusammenhang mit Cheminées oder Holzöfen. Deshalb sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen immer geschlossen sein. Bei offenen Cheminées empfiehlt es sich, nachträglich entsprechende Schutzvorrichtungen anzubringen. Zudem ist darauf zu achten, dass keine brennbaren Materialien wie Vorhänge oder Teppiche in unmittelbarer Nähe der Flammen sind.

Das Verbrennen von Abfall, Karton, Kunststoff und Papier ist verboten und kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen. Folglich ist dies zwingend zu unterlassen.

Auch wenn das Feuer bereits erloschen ist, besteht nach wie vor potenzielle Brandgefahr. Denn Asche kann bis zu 48 Stunden weiterglühen. Aus diesem Grund muss sie vor dem Entsorgen ausreichend ausglühen und darf nur in einem feuersicheren Behälter entsorgt werden.

Sicherheitsempfehlungen der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung im Überblick

-  Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen immer schliessen 
-  Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden 
   Schutzvorrichtungen nachrüsten 
-  Es dürfen sich keine brennbaren Materialien in der Nähe der 
   Flammen befinden 
-  Das Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich und kann zu
   gefährlichen Kaminbränden führen 
-  Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem
   feuerfesten Behälter entsorgen

Kontakt:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82
media@bfb-cipi.ch