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Die BfB rät: Gasflaschen müssen draussen bleiben

03.10.2013 – 10:20 

Bern (ots) -

Der Hochsommer ist vorbei, es wird Herbst. Die Grillsaison neigt sich dem Ende zu. Für viele stellt sich nun die Frage, wo man den Gasgrill während der Wintermonate verstaut. Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt davor, die Geräte im Hausinnern oder in der Garage aufzubewahren.

Vor Kälte und Nässe geschützt wird der Gasgrill vielerorts in Kellern oder in Garagen abgestellt. Dies bringt jedoch ein hohes Risiko mit sich. Denn: Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen.

Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Zudem muss die Gasflasche zwingend draussen, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden.

Darüber hinaus sind auf jeder Gasflasche Sicherheitshinweise angebracht, die vor dem Entfernen zu beachten sind. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Defekte Geräte dürfen nur von ausgewiesenen Fachleuten repariert werden.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick

- Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller oder in der Garage abstellen

- Gasflaschen nur im Freien lagern

- Sicherheitshinweise beachten

Kontakt:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82
media@bfb-cipi.ch