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LSVA-Erhöhung: Bundesgericht sanktioniert staatliche Abzockerei

22.08.2013 – 10:18 

Bern (ots) -

Im Rechtsstreit um die versteckte Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe hat sich das Bundesgericht hinter den Bundesrat gestellt und das Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen. Äusserst bedenklich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht sehr wohl auf Grundlage von wissenschaftlichen Fakten vorgängig zweimal zum umgekehrten Ergebnis gelangt ist. Demnach hantierte der Bund mit willkürlichen Berechnungen. Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG fordert nach dem letztinstanzlichen Verdikt, dass die höheren Abgaben nach Fertigstellung der Neat wie vom Volk bestimmt für den Strassenverkehr verwendet werden. Vor allem aber: Die zukünftigen Diskussionen um externe Kosten müssen von einem allseits anerkannten Expertengremium abgesegnet werden.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG reagiert mit Enttäuschung auf den Entscheid des Bundesgerichts Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Gemäss dem Urteil waren sowohl die generelle Tariferhöhung von 2008 wie auch die versteckte Erhöhung von 2009 durch die Abklassierung von modernsten Fahrzeugen der EURO-Norm 3 rechtskonform. Damit werden die betroffenen Transportunternehmen, die sich während Jahren auf juristischem Weg gewehrt hatten, im Regen stehen gelassen. Konkret: Die Stauzeitkosten, die letztlich Bund und Politik wegen Versäumnissen beim Ausbau der Strasseninfrastruktur verschulden, werden nun einseitig dem Schwerverkehr angelastet: «Damit wird das Transportgewerbe doppelt gestraft», sagt ASTAG-Zentralpräsident Adrian Amstutz: «Zuerst geht Zeit und Geld durch Stau verloren, dann muss der Unternehmer dafür auch noch höhere LSVA zahlen - das ist staatliche Abzockerei pur!»

Fader Beigeschmack bleibt

Äusserst bedenklich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht vorgängig zweimal zum gegenteiligen Schluss gekommen ist. Demnach deckt der Strassentransport schon seit 2008 alle seine Kosten, d.h. Infrastruktur- und externe Kosten, zu mehr als 100 Prozent. Gemäss Bundesverfassung und Gesetz hätten die LSVA-Tarife deshalb nicht mehr weiter erhöht werden dürfen. Dabei berief sich das Bundesverwaltungsgericht auf klare wissenschaftliche Fakten, die in international renommierten Expertenkreisen breit anerkannt sind. Demgegenüber hantierte die Bundesverwaltung mit eigenen Zahlen und höchst fragwürdigen Methoden. Auf Basis von teuer bezahlten Auftragsstudien wurde mit allen Mitteln versucht, die höheren Tarife doch noch reinzuwaschen. «Trotz dem Gütesiegel des Bundesgerichts hat die LSVA-Erhöhung damit den bitteren Beigeschmack einer gewissen Willkür», sagt ASTAG-Direktor Michael Gehrken: «Mit einem Griff in die Trickkiste der Statistik wurde fiskalpolitische Freibeuterei betrieben!»

Faire Verkehrsfinanzierung nach wissenschaftlichen Methoden

Umso mehr fordert die ASTAG nun eine faire Verkehrsfinanzierung, wie die sogenannte «Milchkuh-Initiative» dies vorsieht. Und die zukünftigen Diskussionen um externe Kosten müssen von einem allseits anerkannten Expertengremium abgesegnet werden. «Transportunternehmer und Automobilisten haben auch in der Schweiz ein Recht darauf, von den staatlichen Stellen korrekt und im Rahmen der geltenden Verfassung behandelt zu werden », findet Adrian Amstutz.

Entsprechend geht die ASTAG auch davon aus, dass die Bundesverwaltung jetzt nicht wieder neue «Studien» in Auftrag gibt, um nochmals eine Abgabenerhöhung vermeintlich «wissenschaftlich» zu rechtfertigen.

Kontakt:

Weitere Informationen:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
031 370 85 24