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Netzzugangspreise: UVEK-Kompromissvorschlag für verbesserten Wettbewerb

21.06.2013 – 10:15 

Zürich (ots) -

Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchgeführte Anhörung zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) endet heute. Die vom UVEK vorgeschlagene Anpassung wird aufgrund der technischen Entwicklungen dringend notwendig. Sunrise und weitere Telekom-Anbieterinnen sowie diverse Konsumentenschutzvertreter befürworten grundsätzlich Anpassungen, die zu mehr Wettbewerb führen und eine Preisdiskriminierung vermeiden. Sunrise verlangt eine umgehende und konsequente Umsetzung der Revision und lehnt eine zeitliche Staffelung ab.

Anpassung ist überfällig

Gegenstand der Revision ist die Anpassung der Regelungen betreffend den Berechnungsgrundlagen für die Preise, die alternative Telekom-Anbieterinnen der marktbeherrschenden Swisscom für die Nutzung von deren Netz bezahlen müssen. Die Anpassung ist aufgrund der technischen Entwicklungen und der veränderten Marktverhältnisse überfällig. Seit Jahren profitiert Swisscom von einer Kostenmethodik, die zu viel höheren regulierten Netzzugangspreisen führt, als ihr effektive Kosten für den Unterhalt der längst abgeschriebenen Infrastruktur entstehen. Sunrise und andere Anbieterinnen haben verlangt, dass Swisscom nur noch historische Kosten geltend machen darf. Die Revisionsvorlage hingegen geht nicht so weit. Es dürfen weiterhin (hypothetische) Wiederbeschaffungskosten verwendet werden, die zu überhöhten Preisen führen. Immerhin nimmt die Reformvorlage aber andere Korrekturen vor, die diese überhöhten Preise senken dürften. Positiv zu werten ist, dass Preisdiskriminierung in Form von Kosten/Preis-Scheren ausgeschlossen ist.

Der Kompromissvorschlag ist grundsätzlich zu befürworten

Auch wenn die Vorlage weniger weit geht als gefordert, kann sie im Sinne eines Kompromissvorschlags befürwortet werden - mit Ausnahme der zeitlich gestaffelten Umsetzung. Gemäss UVEK ist mit einer massvollen Senkung der Zugangspreise zu rechnen. Es erscheint daher unverständlich, weshalb dies zusätzlich gestaffelt zu erfolgen hat, zumal Swisscom während Jahren überhöhte Kosten geltend machen konnte.

Positive Anreize für den Dienstewettbewerb

Die Verbesserungen werden den Dienstewettbewerb stärken, da alternative Anbieterinnen mehr in Angebote investieren können. Der Infrastrukturwettbewerb wird dadurch nicht behindert, auch wenn dies von den Gegnern der Vorlage immer wieder behauptet wird. Die Preisregulierung bei der auslaufenden Kupfertechnologie hat in der Schweiz keinen Einfluss auf die Glasfaserinvestitionen, insbesondere wegen der geringen Zahl an entbündelten Leitungen.

Die vorgeschlagene Anpassung der Fernmeldedienstverordnung (FDV) kommt zwar spät, würde aber dennoch zur nötigen Belebung des Wettbewerbs führen.

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