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BfB: Brandgefahr während der Fasnachtszeit (BILD)

29.01.2013 – 09:47 

Bern (ots) -

An fasnächtlichen Umzügen und Partys kann es schnell zu Bränden kommen. Oftmals sind schwere Verletzungen und hohe Sachschäden die Folge. Um Feuerschäden während der Fasnacht zu vermeiden, empfiehlt die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), leicht brennbare Kostüme und Dekorationselemente mit Brandschutzmitteln zu behandeln.

Die Fasnacht 2013 steht unmittelbar bevor. In der ausgelassenen Zeit darf die Brandgefahr nicht unterschätzt werden. Feuerzeuge, Zigaretten, Fackeln und Laternen verursachen an Umzügen und Partys regelmässig Brände. Im dichten Gedränge können besonders die synthetischen Fasnachtskostüme leicht Feuer fangen und den Personen schmerzhafte und gefährliche Verletzungen zuführen. Aber auch Dekorationen bestehen meist aus leicht brennbaren Stoffen und sind deshalb potentielle Brandverursacher.

Einen guten Schutz bieten handelsübliche Brandschutzmittel, die im Fachhandel erhältlich sind. Damit können die Kostüme imprägniert werden und geraten somit kaum mehr in Brand. Veranstaltern von Fasnachtsanlässen empfiehlt die BfB, die Dekorationselemente mit flammhemmenden Mitteln zu behandeln.

Vorsichtsmassnahmen für Fasnächtler

- Für Fasnachtskostüme und Dekorationen schwer brennbare Materialien verwenden

- Auf Tüll- und Nylonstoffe verzichten. Diese Stoffe schmelzen und können schwere Hautverletzungen verursachen

- Stoffe mit Brandschutzmittel behandeln

Vorsichtsmassnahmen für Veranstalter

- Fluchtwege wie Treppen, Korridore oder Ausgänge freihalten

- Offenes Feuer in Laternen oder Fackeln nicht als Dekoration verwenden

- Dekorationen mit flammhemmenden Mitteln behandeln

Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, gilt: Feuerwehr alarmieren (118), Retten, Löschen.

Kontakt:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Tel.: +41/31/320'22'82
E-Mail: media@bfb-cipi.ch