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Landesmantelvertrag Bau: Bundesrat klammert Transport aus und weist die Gewerkschaften in ihre Schranken!

24.01.2013 – 09:58 

Bern (ots) -

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt den Entscheid des Bundesrats zur Allgemeinverbindlichkeit des Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe (AVE LMV Bau) mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis. Auch künftig fallen Transporte von und zu Baustellen explizit nicht in den Geltungsbereich des LMV Bau. Damit wird eine Grenze zwischen der Baubranche und dem gewerblichen Strassentransport gezogen. Die ASTAG akzeptiert auch künftig keinerlei Einmischungsversuche von branchenfremden Gewerkschaften respektive Ausweitungen anderer Branchenverträge auf den Transport.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt den Entscheid des Bundesrats zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe (AVE LMV Bau) mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis. Wenngleich es der Bundesrat verpasst hat, eine klare Abgrenzung festzulegen und damit endgültige Rechtssicherheit zu schaffen, so haben die Einmischungsversuche der Gewerkschaften aus dem Baubereich damit doch einen weiteren, erheblichen Dämpfer erhalten.

Ausdrücklich begrüsst wird die explizite Ausklammerung des Bereichs Transport. Demgemäss fallen Transporte von und zu Baustellen künftig explizit nicht in den Geltungsbereich der AVE LMV. Dies Entgegen den dreisten Bestrebungen der Sozialpartner im Bausektor. Diese wollten den Strassentransport unter ihre Fittiche zwingen. Jetzt zieht der Bundesrat dem schweizerischen Rechtsverständnis entsprechend eine Grenze zwischen den beiden Branchen. Er hält damit am bewährten System, das als Erfolgsgarant unserer Wirtschaft und freiheitlichen Gesellschaft gilt, fest. «Die ASTAG akzeptiert keinerlei Einmischungsversuche von branchenfremden Organisationen», stellt Zentralpräsident Adrian Amstutz klar: «Umso wichtiger ist es, dass dem rechtswidrigen Treiben nun Einhalt geboten wird.» Die Vollzugsorgane des Bauhauptgewerbes sind vom Bundesrat unmissverständlich aufgefordert worden, dies zu respektieren.

Mit dem Entscheid besteht zwar noch keine absolute Rechtssicherheit für die betroffenen KMU. «Der Bundesrat hat es verpasst, hier abschliessend Klarheit zu schaffen», so Amstutz. Weiterhin muss bei Mischbetrieben eine LMV-Unterstellung für jeden einzelnen Fall in langwierigen und teuren rechtlichen Detailabklärungen geprüft werden. Dennoch: «Wir hoffen, dass jetzt auch die gewerkschaftlich dominierten Vollzugsorgane der Sozialpartner im Bau ihre Hände von Transportunternehmungen lassen», so Amstutz. «Es ist ein Skandal, dass sich Unternehmen bis vor Gericht gegen eine unzulässige Vereinnahmung durch die Gewerkschaften und - an ihrem Gängelband - den Baumeisterverband zur Wehr setzen müssen», sagt Adrian Amstutz.

Für die ASTAG ist klar: Einmischungsversuche aus anderen Branchen werden auch in Zukunft nicht toleriert. Stattdessen sind die Sozialpartner des Bauhauptgewerbes aufgerufen, jetzt endlich Ordnung in ihren Vertragswerken zu schaffen. Will heissen: Keine Ausweitung auf Tätigkeitsgebiete anderer Branchen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
031 370 85 24