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Gasgrill sicher überwintern: BfB warnt vor Explosionsgefahr

24.10.2012 – 11:05 

Bern (ots) -

Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt davor, Gasflaschen von Grillgeräten im Keller oder in der Garage zu überwintern. Es besteht Explosionsgefahr.

Die Grillsaison neigt sich mit den kälteren Tagen dem Ende zu, und landauf, landab werden die Grillgeräte im Keller oder in der Garage überwintert. Vorsicht geboten ist bei mit Gas betriebenen Geräten. "Das Risiko, das aus der Flasche Gas entweicht und sich im Innern eines Gebäudes eine gefährliche Gaswolke bildet, besteht immer", betont René Stüdle, Brandschutzexperte der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung. "Ein elektrischer Funke, zum Beispiel durch einen Lichtschalter, reicht dann schon, um eine heftige Explosion auszulösen.

Die BfB rät, Gasflaschen im Freien zu überwintern. Das gilt auch für leere Gasflaschen, denn sie enthalten immer noch Restmengen an Gas, das unkontrolliert entweichen kann. Vor dem Entfernen der Gasflasche vom Grill sind die auf jeder Gasflasche angebrachten Sicherheitshinweise zu beachten.

Sicherheitstipp der BfB für das Überwintern von Gas-Grillgeräten

1. Gasflaschen nur im Freien lagern. Minustemperaturen können ihnen nichts anhaben.

2. Im Hausinnern besteht auch bei leeren Gasflaschen Explosionsgefahr (Restmengen).

3. Vor dem Entfernen der Gasflasche vom Grillgerät unbedingt die Sicherheitshinweise auf der Gasflasche beachten.

Weitere Informationen sowie Merkblätter zur Brandverhütung in den eigenen vier Wänden sind zu finden unter www.bfb-cipi.ch .

Kontakt:

Medienstelle BfB
Tel.: +41/41/727'76'70
E-Mail: media@bfb-cipi.ch