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Lohnforderungen der SGB-Verbände/ 1,5 bis 2,5 % mehr Lohn, spezielle Erhöhung für Frauen, um 100.- bis 200.- bessere Mindestlöhne

03.09.2012 – 09:45 

Bern (ots) -

Die SGB-Gewerkschaften fordern schwergewichtig Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2,5 Prozent, spezielle Erhöhungen für Frauen und um 100.- bis 200.- Franken bessere Mindestlöhne. "Wichtig ist es, dass die Lohnerhöhungen generell ausgerichtet werden. Die Individualisierung der Lohnpolitik hat im Ergebnis nur den hohen und höchsten Einkommen genützt. Nur die Rückkehr zu generellen Erhöhungen kann die Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigieren", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien. Für SGB-Chefökonom Daniel Lampart ist das Geld für Lohnerhöhungen klar vorhanden: "Die Arbeitsproduktivität ist beachtlich angestiegen", sagte Lampart. Zu korrigieren sei der Rückstand der Löhne hinter der Produktivität. Vania Alleva, bei der Unia verantwortlich für die Dienstleistungsbranche, betonte den weiterhin grossen Nachholbedarf bei den Frauenlöhnen: "Im Verkauf beispielsweise beträgt die Lohndifferenz immer noch 18% zu Ungunsten der Frauen. Wir verlangen, dass die gesetzlich garantierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Es braucht verbindliche Mindestlöhne und zudem spezielle Lohnerhöhungen für Frauen." Zu den einzelnen Branchen: Im Detailhandel fordert die Unia 2,5%, insbesondere bei den Grossverteilern Coop und Migros. In der Industrie (MEM; Chemie, Nahrungsmittelindustrie) verlangt die Unia zumeist 100 Franken mehr. In der pharmazeutischen Industrie erlaubt die komfortable Ertragslage bei bestimmten Firmen generelle Lohnerhöhungen von mehr als 100 Franken. Syndicom fordert bei der Post 2,5 %. Syndicom-Co-Präsident Alain Carrupt dazu: "Das sichert den Arbeitnehmenden ihren gerechten Anteil an den hervorragenden Betriebsergebnissen". Um 100 (Gewerbe) bis 200 Franken (Druck) erhöhte Mindestlöhne sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen und die in den letzten Jahren unter Druck gekommenen Löhne von Arbeitnehmenden mit einer abgeschlossenen Lehre schützen. Der SEV (Bahnen) wird je nach Betrieb 1 bis 2 % der Lohnsumme fordern, während der VPOD bei den Kantonen, Gemeinden und deren Betriebe vor allem die volle Gewährung der Lohnmechanismen fordert. Dazu kommen Korrekturen von Funktionseinreihungen, die in einzelnen Berufen nach gewonnenen Lohngleichstellungsklagen die Lohnsysteme von Diskriminierungen befreien müssen. Im Bau und im Reinigungsgewerbe wurden die Lohnerhöhungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgehandelt.

Kontakt:

- Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11
- Ewald Ackermann, Information SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14