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ElCom: Überprüfung der Kosten und Tarife im Übertragungsnetz 2009 / Rechtliche Klärung erfolgt

02.08.2012 – 07:05 

Bern (ots) -

Die BKW AG (BKW) nimmt den Entscheid des Bundesgerichts (BGer) zur Kenntnis, wonach die von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) verfügte Kürzung der anrechenbaren Netzkosten nur teilweise zulässig ist. Das Urteil des BGer schafft mehr Rechtssicherheit.

Die ElCom hatte am 6. März 2009 eine Verfügung zu den Kosten und Tarifen 2009 des Übertragungsnetzes erlassen. Mit dieser Verfügung hatte sie die Tarifbasis (anrechenbare Netzkosten) verschiedener Übertragungsnetzeigentümer - darunter auch der BKW - reduziert, was zu einer Schmälerung der Netzerträge im Jahr 2009 im Umfang von 7.6 Mio. CHF führte. Diesen Entscheid zog die BKW weiter.

Das BGer hat nun die von der ElCom beschlossene Reduktion der Kostenbasis nur teilweise gutgeheissen. Gestützt auf dieses Bundesgerichtsurteil muss die ElCom nun die anrechenbaren Netzkosten der BKW neu berechnen.

Welche finanziellen Auswirkungen dieses Urteil für die BKW hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

Kontakt:

Sebastian Vogler
info@bkw-fmb.ch
031 330 51 07