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auto-schweiz bedauert WEKO Entscheid zur GVO

27.07.2012 – 15:26 

Bern (ots) -

auto-schweiz, die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, stellt eine unverständliche Positionierung der WEKO beim Thema Kfz-Bekanntmachung (GVO) fest. Obwohl die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, dass die GVO den meisten Garagen keineswegs geholfen hat (namentlich kleinere Garagen sind durch die Ausbreitung von - auch ausländischen - Garagenketten sogar noch stärker unter Druck geraten), redete die Weko der Beibehaltung das Wort und hat nun am 16. Juli 2012 beschlossen, die bisherige KFZ-Bekanntmachung unverändert weiter zu führen. Erst Mitte 2014 soll eine Neubeurteilung vorgenommen werden.

Die Frage darf erlaubt sein, wie die WEKO zu dieser Entscheidung kam, zumal laut Prof. Dr. Peter Münch (ZHAW) «teilweise sogar eine Verringerung der Betriebsrendite festgestellt werden konnte».

Ausgeblendet wird von der WEKO auch die Tatsache, dass in der EU beschlossen worden ist, die GVO wieder abzuschaffen, weil, sinngemäss, der Autoverkauf «keine zusätzlichen Reglementierungen benötigt». Dieses Ausblenden ist umso befremdlicher, als seinerzeit die hiesige Kfz-Bekanntmachung explizit eine Nachfolgemassnahme auf die GVO der Europäischen Kommission gewesen war. Weshalb die WEKO diesmal nicht der EU folgt, sondern beschlossen hat, die KFZ-Bekanntmachung unverändert beizubehalten, ist für auto-schweiz nicht nachvollziehbar. Dies umso mehr als die Hersteller in der EU einen Ehrenkodex unterzeichnet haben, nach dem in Härtefällen, zum Beispiel bei Mehrmarkenhändlern, Ausnahmen gemacht werden. «Ein solcher Ehrenkodex», so Max Nötzli, Präsident von auto-schweiz, «wäre auch hierzulande denkbar.»

Kontakt:

Max Nötzli
Präsident
Tel.: +41/31/306'65'65
E-Mail: m.noetzli@auto-schweiz.ch
Web: www.cleverunterwegs.ch / www.auto-schweiz.ch