Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


Bahnfinanzierung: Am Schluss zahlen alle mehr!

18.01.2012 – 13:23 

Bern (ots) -

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG stellt sich gegen die Vorlage zur Bahnfinanzierung (FABI). Inakzeptabel und verfassungswidrig ist vor allem die nach wie vor beabsichtigte Zweckentfremdung von Strassengeldern (u.a. LSVA) zugunsten der Schiene über das Jahr 2030 hinaus. Trotz Quersubventionen und Preiserhöhungen bei den Bahnen werden damit auch über 2030 hinaus Automobilisten, Wirtschaft und Konsumenten zur Kasse gebeten. Die ASTAG pocht auf einer verstärkten Berücksichtigung des Verursacherprinzips. Sie will dass die VCS-Initiative dem Stimmvolk ohne Gegenentwurf vorgelegt wird.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG spricht sich gegen die Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) aus. Diese wurde heute vom Bundesrat verabschiedet. Gegenüber dem ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf vom Sommer 2011 weist die Vorlage zwar bereits einige kleine Verbesserungen auf. So soll das sogenannte «NEAT-Viertel», d.h. jene Mineralölsteuer-Erträge, die bisher den Bahnen zugute kamen, nach 2030 wieder für Strassenbauten verwendet werden.

Volk wird an der Nase herumgeführt

Inakzeptabel bleibt die geplante Fortführung der Zweckentfremdung der Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) über 2030 hinaus. Gemäss Verfassung müssen die LSVA-Erträge zwingend für die Strassen verwendet werden. Konkret heisst es dort (BV Art. 85): «Der Reinertrag der Abgabe wird zur Deckung von Kosten verwendet, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr stehen.» Schliesslich ist der Umfang der Zweckentfremdung in einer Übergangsbestimmung exakt geregelt: Sie beschränkt sich klar auf die Eisenbahngrossprojekte! Und diese umfassen gemäss Bundesverfassung «die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), BAHN 2000, den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz sowie die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken durch aktive und passive Massnahmen.» Eine Zweckentfremdung zur Bahnfinanzierung generell ist damit eindeutig verfassungswidrig!

Für die ASTAG ist es deshalb unzulässig, nun eine Zweckentfremdung zulasten des Strassenverkehrs bis in alle Zeiten zu zementieren. «Das Finanzierungsdebakel des Schienenverkehrs darf nicht weiterhin auf dem Buckel der Strassenbenützer gelöst werden», findet Adrian Amstutz, Zentralpräsident der ASTAG. «Die Folge wäre, dass neben den Bahnkunden auch Automobilisten, die Wirtschaft und Konsumenten immer tiefer in die Taschen greifen müssten.»

Stattdessen plädiert die ASTAG für das Verursacherprinzip. Wer Schieneninfrastruktur in Anspruch nimmt bzw. fordert, soll dafür bezahlen. «Der einseitige Raubzug auf die Strassenkasse muss ein Ende haben», hält Adrian Amstutz fest.

Aus dem gleichen Grund lehnt die ASTAG nebst der Botschaft des Bundesrats auch die VCS-Initiative ab, die einem ähnlichen gedankengut verpflichtet ist. «Im Interesse von Wirtschaft und Bevölkerung gibt es nur einen Weg, um doch noch eine vernünftige Verkehrsfinanzierung zu erreichen», betont Adrian Amstutz. Jeder müsse das, was er bestelle, auch selber finanzieren! Und vor allem: «Zuerst muss die VCS-Initiative vom Tisch!»

Zusätzliche Fakten finden Sie unter: www.astag.ch/upload/docs/ASTAG/120106-IN-Bahninfrastrukturfonds-d.pdf

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
079 613 75 64