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economiesuisse - Wichtige Klarstellung zur Umsetzung des CO2-Gesetzes

15.12.2011 – 15:00 

Zürich (ots) -

economiesuisse beurteilt die Vorlage aber nach wie vor kritisch

Die Wirtschaft hat sich bei der Revision des CO2-Gesetzes analog zum Bundesrat für eine international kompatible Lösung mit Kompensationen im Inland und Ausland ausgesprochen, um eine möglichst hohe Emissionsreduktion zu erzielen. Nachdem das heutige CO2-Gesetz von der Wirtschaft vorbildlich umgesetzt wurde, droht mit der neuen bürokratischen und unflexiblen Regelung ein volkswirtschaftlicher und ökologischer Bumerang. Die Wirtschaft will auch in Zukunft ihren bisherigen erfolgreichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten, dafür braucht sie adäquate Rahmenbedingungen. Im Ständerat konnten heute nun drei wichtige Punkte geklärt werden, die für die Interpretation des Gesetzes sowie für die spätere Umsetzung auf Verordnungsebene und bei den Unternehmen wesentlich sind:

- Auch künftig wird es für Unternehmen doch noch möglich sein, Emissionen im Ausland zu kompensieren. Dies soll über den europäischen Emissionshandel sowohl für grosse Emittenten, wie optional auch für kleinere Firmen möglich werden. Damit sinkt die finanzielle Belastung für Firmen und wettbewerbsverzerrende Effekte gegenüber europäischen Konkurrenten werden etwas eingedämmt. Allerdings gibt es bei der Umsetzung Unsicherheiten. Zudem bleibt die Frage offen, was geschieht, wenn kein bilaterales Abkommen zustande kommt. Da der Anteil der Wirtschaft an den Emissionsreduktionen auf 0,8 von 10,5 Millionen Tonnen eindeutig festgelegt wird, ist diese Unsicherheit vertretbar. Diese absolute Limitierung entspricht auch der bundesrätlichen Botschaft, war aber während der Debatte immer wieder unklar.

- Der Ständerat hat sich klar hinter die Möglichkeit gestellt, dass sich Firmen durch freiwillige wirtschaftliche Massnahmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Es wird festgehalten, dass sich dabei die Reduktionsziele für die Einzelunternehmen nach wie vor an ihren effektiven Potenzialen orientieren und die Firmen nicht zu unwirtschaftlichen Massnahmen gezwungen werden. Damit wird die unbestrittene freiwillige Leistung der Wirtschaft für den Klimaschutz auch vom Ständerat honoriert. Insbesondere die Energie-Agentur der Wirtschaft, die Branchenvereinbarung der Zementindustrie und die Stiftung Klimarappen haben gezeigt, dass mit freiwilligen Massnahmen viel mehr erreicht werden kann, als mit Regulierungen.

- Drittens verzichtet der Ständerat wie der Nationalrat auf eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffe.

Mit diesen Anpassungen ist das volkswirtschaftliche Schadenspotenzial der Vorlage gemindert worden. Obwohl der Ständerat punktuell diese Verbesserungen beschlossen hat, beurteilt economiesuisse das neue CO2-Gesetz nach wie vor kritisch. Es wäre in Einklang mit dem internationalen Fahrplan vernünftig, kein neues Gesetz zu verabschieden, sondern das bestehende bis 2020 zu verlängern. Dies würde dem Fahrplan der EU und der internationalen Klimakonferenz entsprechen und wäre auch ökologisch und ökonomisch sinnvoller. Das weitere Vorgehen beschliesst economiesuisse gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem TCS nach der Schlussabstimmung.

Kontakt:

Dominique Reber, Mitglied der Geschäftsleitung
Telefon: +41 44 421 35 80
E-Mail: dominique.reber@economiesuisse.ch