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Explosionsgefahr: Sichere Winterpause für den Gas-Grill / Gasflaschen dürfen nur im Freien gelagert werden.

17.10.2011 – 10:00 

Bern (ots) -

Die diesjährige Grill-Saison neigt sich mit dem Einzug des Herbsts allmählich dem Ende zu. Wer den Gasgrill im Hausinnern oder in der Garage überwintert, geht allerdings ein hohes Risiko ein. Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt vor Explosionsgefahr.

Vor Kälte und Nässe geschützt, wird der Gasgrill vielerorts im Keller oder in der Garage überwintert. Viele sind sich jedoch des Risikos, das sie damit eingehen, nicht bewusst. Denn von Gasflaschen geht eine hohe Explosionsgefahr aus. Sollte aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas entweichen, könnte schon das Betätigen eines Lichtschalters genügen, damit sich das Gas explosionsartig entzündet.

Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät voneinander getrennt aufzubewahren und die Gasflasche im Garten oder auf dem Balkon zu belassen. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die vor dem Entfernen der Gasflasche zu beachten sind. Sorgfältig zu prüfen ist, ob der Flaschenhahn gut verschlossen ist. Defekte Gasgrillgeräte dürfen nur von Fachleuten repariert werden.

Sicherheitstipp der BfB für das Überwintern von Gas-Grillgeräten

- Grillgerät ohne Gasflasche im Haus, im Keller oder in der Garage überwintern.

- Gasflaschen nur im Freien lagern.

- Sicherheitshinweise auf der Gasflasche beachten.

Weitere Informationen sowie Merkblätter zur Brandverhütung in den eigenen vier Wänden sind zu finden unter www.bfb-cipi.ch .

Kontakt:

Medienstelle BfB
Tel.: +41/43/300'56'56
E-Mail: media@bfb-cipi.ch