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BfB und bfu: Ungetrübter Feuerwerk-Spass am 1. August

21.07.2011 – 11:00 

Bern (ots) -

Mit einer gemeinsamen Informationskampagne geben die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung und die bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Empfehlungen für einen unfallfreien 1. August.

Der 1. August steht vor der Türe und bald wieder werden die vielfältigsten Feuerwerkskörper in den Himmel krachen. Ein Vergnügen für Gross und Klein, wenn da nicht auch Unfallgefahren lauern würden. Die Instruktionen befolgen, Raketen nur mit Sicherheitsabstand zünden und kleine Kinder von Feuerwerksartikel fernhalten, das sind die wichtigsten Empfehlungen von BfB und bfu für einen unfallfreien 1. August.

Jährlich verletzen sich bis zu 250 Menschen wegen fehlgeleiteten oder zu spät gezündeten Feuerwerkskörpern. Die durch Feuerwerk verursachten Brandschäden an Wohngebäuden belaufen sich auf durchschnittlich 4 Millionen Franken jährlich. Unfälle und Brände mit Feuerwerkskörpern sind fast immer auf eine unsachgemässe Handhabung zurückzuführen.

Wer Feuerwerk einsetzt, soll sich laut BfB und bfu vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Raketen dürfen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abgefeuert werden, und die empfohlenen Mindestabstände sind unbedingt einzuhalten. Zudem weisen die beiden Beratungsstellen darauf hin, dass Feuerwerksartikel wie Raketen, Vulkane und Knaller nicht in die Hände kleiner Kinder gehören. Weitere Informationen unter www.bfb-cipi.ch und www.bfu.ch .

Damit Raketen, Vulkane und Knaller keinen Schaden anrichten - die Tipps von BfB und bfu:

1. Beim Kauf: Lassen Sie sich vom Verkaufspersonal instruieren und befolgen Sie die Gebrauchsanleitung.

2. Menschen schützen: Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen abfeuern. Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper tabu.

3. Sicherheitsabstände einhalten: Je nach Grösse der Raketen ist zu Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 40 bis zu 200 Metern einzuhalten.

4. Fester Halt für Raketen: Raketen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abfeuern.

5. Rauchen verboten: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.

6. Blindgänger nicht nachzünden: Nähern Sie sich dem Feuerwerk, das nicht abbrennt, frühestens nach 5 Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr.

7. Brandgefahr im Abfall: Gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.

8. Häuser vor Irrläufern schützen: Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen.

Kontakt:

Medienstelle BfB
Tel.: +41/43/300'56'56
E-Mail: media@bfb-cipi.ch