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Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal/ Endlich ärgste Lohndrückerei gestoppt

20.10.2010 – 13:24 

Bern (ots) -

Lohndumping ist heute bei in Privathaushalten
angestellten Personen eine Realität. Die Dumpinggefahr hat sich mit 
der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts gegenüber den neuen 
EU-Mitgliedstaaten nochmals verschärft. Der SGB ist daher 
erleichtert, dass der Bundesrat auf seine entsprechenden Warnungen 
handelt und nun ein Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen für 
das Hauspersonal gilt.
Bei dem vorliegenden NAV handelt es sich aber bloss um eine 
Minimalvariante. Bereits die von der tripartiten Kommission 
vorgeschlagenen Mindestlöhne waren so tief, dass nur ein begrenzter 
Schutz gewährleistet gewesen wäre. Dass der Bundesrat diese 
Mindestlöhne nochmals gesenkt hat, schwächt die Schutzwirkung dieses 
NAV weiter. Die Mindestlöhne werden in Zukunft erhöht werden müssen.
Der Erlass von NAV mit verbindlichen Mindestlöhnen ist seit der 
Einführung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit 
möglich. Der NAV für die Hauswirtschaft ist der erste nationale NAV 
dieser Art in der Schweiz. Bisher wurden nur kantonale NAV erlassen.

Kontakt:

- Daniel Lampart, Chefökonom SGB
079 205 69 11
- Peter Lauener, Leiter Kommunikation SGB
079 650 12 34