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Warnhinweis der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung / In Kellern und Garagen lauern Explosionsgefahren von Grill-Gasflaschen

08.10.2010 – 10:00 

Bern (ots) -

Mit den kälteren Tagen werden die Grillgeräte wieder
von Balkonen und Terrassen geräumt. Die BfB Beratungsstelle für 
Brandverhütung warnt vor den Explosionsgefahren, die von in Garagen 
oder Kellern aufbewahrten Grill-Gasflaschen ausgehen.
Gasflaschen von Grillgeräten dürfen nur im Freien aufbewahrt 
werden. Aufgrund der hohen Explosionsgefahr sind weder Keller noch 
Garage dafür geeignet. Wenn der Behälter nicht ganz dicht ist, kann 
bereits das Anschalten des Lichts das entwichene Gas explosionsartig 
zum Entzünden bringen.
Deshalb rät die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung nur den 
Grill in geschlossenen Räumen zu überwintern und die Gasflasche 
getrennt im Freien aufzubewahren. Auch so ist es wichtig, dass die 
auf jeder Gasflasche angebrachten Sicherheitshinweise beachtet werden
und der Flaschenhahn sorgfältig verschlossen wird.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann
gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.
Weitere Infos unter: www.brandgefahr.ch

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch