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AVIG-Einführung auf 1. April 2011 - Überstürzt und übertrieben hart

01.10.2010 – 14:30 

Bern (ots) -

Vor der Abstimmung über die Revision der
Arbeitslosenversicherung (AVIG) versprach der Bundesrat, bei deren 
Inkraftsetzung auf die wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen. Mit 
dem heutigen Entscheid - die AVIG-Revision bereits auf April 2011 
einzuführen - hält er sein Versprechen nicht.
Die Krise ist nicht überwunden. Beispielsweise braucht fast die 
ganze Romandie den Krisenartikel in der Arbeitslosenversicherung. 
Dieser ermöglicht es, dass in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit 520
statt 400 Taggelder ausbezahlt werden können. Damit wird vielen 
Arbeitslosen die Aussteuerung erspart. Mit der Inkraftsetzung des 
Gesetzes wird der Krisenartikel abgeschafft. Die Folge: Rund 15'000 
Arbeitslose werden ausgesteuert.
Der Bundesrat muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen, so steht es in 
der Verfassung. Mit der schnellen Inkraftsetzung der AVIG-Revision 
bekämpft er hingegen die Arbeitslosen. Der Bundesrat hätte mit der 
Inkraftsetzung ohne weiteres zuwarten können, bis die Krise vorbei 
ist.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11
Peter Lauener, Leiter SGB-Kommunikation, 079 650 12 34