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Sucht Info Schweiz - Alkoholgesetz: Gute Stossrichtung mit gravierenden Mängeln

30.06.2010 – 17:20 

Lausanne (ots) -

Sucht Info Schweiz begrüsst die Stossrichtung des
vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Alkoholgesetzes. Dieses
fasst neu die Handelsbestimmungen für sämtliche alkoholischen 
Getränke zusammen und berücksichtigt den Jugendschutz. 
Besorgniserregend ist, dass keine Massnahmen gegen Billigstangebote 
geplant sind. Sucht Info Schweiz bedauert zudem, dass 
Lifestyle-Werbung für Bier und Wein zulässig bleibt, in 
elektronischen Medien weiterhin für Alkohol geworben werden darf und 
Happy Hours für Bier und Wein weitgehend möglich sind.
Sucht Info Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die 
Handelsbestimmungen für Bier, Wein und Spirituosen neu in einem 
Gesetz (Alkoholgesetz) zusammenfasst. Aus Präventionssicht weist der 
Zweckartikel (den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol fördern und
den problematischen Konsum vermindern) in die richtige Richtung. Dass
dabei dem Jugendschutz Rechnung getragen wird, ist ein wichtiges 
Signal.
Testkäufe und Weitergabeverbot sinnvoll
Sucht Info Schweiz begrüsst namentlich die Aufnahme der Testkäufe ins
neue Gesetz. Testkäufe zur Kontrolle der Abgabebestimmungen sind ein 
wirksames Präventionsinstrument. Bestehende Missstände können 
aufgezeigt, die Öffentlichkeit und die Behörden sensibilisiert und an
die Verantwortung der Verkaufsstellen und der Kontrollorgane 
appelliert werden. Mit Testkäufen soll laut Auffassung von Sucht Info
Schweiz nicht in erster Linie das Verkaufspersonal bestraft werden, 
sondern vor allem das Management zur Verantwortung gezogen werden.
Als wichtiges Signal wertet Sucht Info Schweiz das neu 
aufgenommene Verbot der Weitergabe von alkoholischen Getränken. Auf 
diese Weise soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum 
Abgabealter umgangen werden. Denn oft sind es ältere Kollegen, 
Freunde oder weitere Personen, die Alkohol an Minderjährige 
weitergeben.
Positiv ist, dass im Ausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke 
in gleicher Menge und in gleicher Weise angeboten werden müssen, 
welche billiger sind als das billigste alkoholische Getränk.
Lücken in den Werbevorgaben
Die Werbebestimmungen für alkoholische Getränke bleiben grundsätzlich
unverändert. Enttäuschend ist, dass Lifestyle-Werbung nur für 
Spirituosen unzulässig bleibt, hingegen für Bier und Wein weiterhin 
möglich ist. Hier fordert Sucht Info Schweiz einheitliche 
Bestimmungen für sämtliche alkoholischen Getränke. Diese Form von 
Alkoholwerbung vermittelt ein Lebensgefühl, das an Werte wie 
Sportlichkeit, Jugend oder Erfolg anknüpft. "Schade ist, dass die 
Alkoholwerbung in elektronischen Medien, also in Fernsehen, Radio und
Internet weiterhin erlaubt ist", ergänzt Michel Graf, Direktor von 
Sucht Info Schweiz.
Happy Hours für Bier und Wein
Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags 
und samstags ab 21 Uhr zulässig. Damit bleiben die abendlichen Happy 
Hours weitgehend möglich; sie animieren dazu, zum gleichen Preis mehr
Alkohol zu trinken. Die neue Massnahme gleicht einem Alibi. Sucht 
Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie 
Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen.
Besteuerung unzureichend
Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten 
Gesetzesgrundlagen verhindern nicht, dass Alkoholika zu 
Billigstpreisen verkauft werden können. Das ist aus Präventionssicht 
bedauerlich. Steuern und Lenkungsabgaben auf alkoholischen Getränken 
schränken Absatz und Konsum ein. Fachleute stufen sie daher als 
wichtige gesundheitspolitische Massnahme ein. Hier beweist der 
Bundesrat laut Sucht Info Schweiz wenig Mut. So ist der einheitliche 
Steuersatz für einheimische und importierte Schnäpse seit 1999 
unverändert. Ein Teuerungsausgleich fand nicht statt. "Schade, dass 
die Gelegenheit für eine Anpassung nach oben nicht ergriffen wurde", 
sagt Michel Graf.
Rechtlich möglich ist laut Experten eine vom Alkoholgehalt 
abhängige Lenkungsabgabe. Leider wird auch diese Massnahme vom 
Bundesrat nicht in Betracht gezogen. Der Status quo in dieser Frage 
wird wohl noch lange bestehen, so dass alkoholische Getränke zu 
derart tiefen Preisen möglich sind, dass sie besonders für 
Jugendliche attraktiv sind.
Sucht Info Schweiz in Kürze
Sucht Info Schweiz will Probleme verhüten oder vermindern, die aus 
dem Konsum von Alkohol, anderen psychoaktiven Substanzen oder 
potenziell abhängigkeits-erzeugenden Verhaltensweisen hervorgehen. 
Sucht Info Schweiz konzipiert und realisiert Präventionsprojekte, 
engagiert sich in der Gesundheitspolitik und der psychosozialen 
Forschung. Sie ist eine private, parteipolitisch unabhängige 
Organisation mit gemeinnützigem Zweck. Sucht Info Schweiz ist auf 
nationaler Ebene tätig und pflegt Kontakte zu Institutionen im 
Ausland. Wir treten daher auch unter den Bezeichnungen Addiction Info
Suisse, Dipendenze Info Svizzera und Addiction Info Switzerland auf.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite von 
Sucht Info Schweiz:http://www.sucht-info.ch

Kontakt:

Monique Helfer
Medienverantwortliche
mhelfer@sucht-info.ch
Tel.: 021 321 29 74