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Umsetzung Schwarzarbeitsgesetz/ "Vergessen" der Sozialversicherungen ist zu sanktionieren

22.06.2010 – 11:10 

Bern (ots) -

Die Schwarzarbeits-Kontrollen stellen zahlreiche
Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht fest. "Vergessene" 
Anmeldungen oder die "vergessene" Ablieferung der 
Sozialversicherungsbeiträge haben jedoch für den Arbeitgeber kaum 
Konsequenzen. Mit einer nachträglichen Anmeldung nach der Kontrolle 
kann er seine Weste rein waschen.
Diesen unbefriedigenden Befund belegt der heute veröffentlichte 
Bericht des SECO über die Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das
ist für den SGB nicht akzeptabel: Bei Arbeitsaufnahme müssen die 
nötigen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen getätigt werden. Für
den SGB ist klar: Wer dies nicht tut, gehört sanktioniert.
Positiv zu vermerken ist, dass die kantonalen Kontrollen und 
Sanktionen seit 2008 zugenommen haben.

Kontakt:

Auskünfte:
Peter Lauener, Leiter Kommunikation SGB
079. 650 12 34