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Städte und Gemeinden: Untragbare Änderung der Gewässerschutzverordnung

28.04.2010 – 16:13 

Bern (ots) -

Die Kommunalverbände wehren sich in der
Vernehmlassung gegen den übereilten Ausbau der grossen Kläranlagen, 
zu dem die Revision der Gewässerschutzverordnung die Städte und 
Gemeinden verpflichten will. Für die Entfernung von organischen 
Mikroverunreinigungen - ein an sich sinnvolles Ziel - sind weder die 
wissenschaftlichen Grundlagen genügend, noch ist die Technik dafür 
ausgereift.
Die Gemeinden und Städte nehmen die Problematik der chemischen 
Mikroverunreinigungen ernst. Diese Stoffe, die als Rückstände von 
Medikamenten, Kosmetika, Reinigungsmitteln etc. in die Gewässer 
gelangen und potentiell die Wasserqualität belasten, können in 
herkömmlichen Kläranlagen nicht eliminiert werden. Dennoch erachten 
der Schweizerische Städte- und der Schweizerische Gemeindeverband die
Revision der Gewässerschutzverordnung für übereilt und unausgereift. 
Die Verpflichtung, dass die 100 grössten Kläranlagen so zu erweitern 
seien, dass sie Mikroverunreinigungen besser entfernen, ist überdies 
teuer, ungenügend mit europäischen Entwicklungen abgestimmt und 
steigert den Energieverbrauch.
Fehlende Gesamtstrategie
Die Kommunalverbände kritisieren in ihrer Vernehmlassungsantwort, 
dass die Verordnungsänderung verfrüht und ausserhalb jeglicher 
Gesamtstrategie im Bereich Gewässerschutz erfolgt. Die Änderung 
kommt, bevor überhaupt Resultate aus Pilotprojekten zur Eliminierung 
von ebendiesen Mikroverunreinigungen vorliegen. Entsprechend bestehen
berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der noch ungenügend erprobten 
technischen Massnahmen. Weiter lässt die Vorlage die Nanopartikel 
ausser Acht, obwohl diese die Gewässer in ähnlicher Form wie die 
Mikroverunreinigungen belasten. Auch steht die Revision im 
Widerspruch zu den Bestrebungen nach mehr Energieeffizienz, da die 
entsprechenden Massnahmen in den Kläranlagen zu einem massiv höherem 
Energieverbrauch führen werden.
Fehlende Mitfinanzierung
Unter diesen Umständen ist es für den Gemeinde- und den 
Städteverband nicht akzeptabel, dass Städte, Gemeinden und Kantone 
bis 2018 über 1,2 Milliarden Franken in die Erweiterung von 
Kläranlagen investieren sollen. Damit werden einzelne Gruppen von 
Abwassergebührenzahlern übermässig belastet, was einer Verletzung des
Verursacherprinzips gleichkommt. Die Finanzierung dieser Massnahmen 
ist viel mehr über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr auf den 
betroffenen Produkten und Substanzen oder mit einer einheitlichen 
Abgabe pro Kubikmeter Abwasser sicherzustellen. Zudem braucht es 
zusätzliche Pilotanlagen, um mehr Erfahrungen im Dauerbetrieb der 
noch unausgereiften Technik zu erhalten. Bei den dafür anfallenden 
Kosten ist für die Kommunalverbände eine massgebliche 
Bundesbeteiligung unabdingbar.
Link zur Stellungnahme von Gemeindeverband, Städteverband und der 
gemeinsamen Fachorganisation Kommunale Infrastruktur: 
kommunale-infrastruktur.ch/de/Info/Politik/Vernehmlassungen

Kontakt:

Alexandre Bukowiecki
Geschäftsführer Fachorganisation Kommunale Infrastruktur
Tel.: +41/31/356'32'32
Mobile: +41/79/244'77'87