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LSVA-Urteil: Politisch gefärbter Entscheid des Bundesgerichts

20.04.2010 – 10:31 

Bern (ots) -

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der
Oberzolldirektion gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur
LSVA-Erhöhung 2008 gutgeheissen. Damit fällte das Bundesgericht als 
höchste richterliche Instanz offensichtlich ein politisch gefärbtes 
Urteil. Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht der ASTAG 
noch zu 100 Prozent recht gegeben und eindeutig festgestellt, dass 
die LSVA-Erhöhung 2008 gegen geltendes Recht verstösst.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt mit grosser 
Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis, dass das Bundesgericht 
im Rechtsstreit um die Erhöhung der Leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2008 zugunsten der 
Bundesbehörden entschieden hat. Offensichtlich wurden politische 
Erwägungen - vor allem finanzpolitische Motive - leider höher 
gewichtet als eindeutige wissenschaftliche Kriterien. Im Oktober 2009
hatte das Bundesverwaltungsgericht noch der ASTAG recht gegeben und 
die LSVA-Erhöhung 2008 für rechtswidrig erklärt.
Erhöhung der Transportpreise unabdingbar
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bis zu 
ihrem Erscheinen kann die ASTAG keine weitere Stellungnahme abgeben. 
Anschliessend werden sich ihre Gremien mit dem Urteil und dessen 
Auswirkungen befassen. Schon heute ist allerdings klar, dass die 
Transportpreise umgehend erhöht werden müssen. Diese Erhöhung wird 
letztlich zulasten der Konsumenten und Konsumentinnen gehen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
André Kirchhofer
Leiter Politik & Kommunikation
031 370 85 85