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Städte fordern bessere Abgeltung der Sonderlasten der urbanen Zentren

31.03.2010 – 14:04 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Städteverband fordert den
Bundesrat auf, bei der Neuzuteilung der Bundesgelder für den 
Ausgleich der Sonderlasten die Interessen der urbanen Zentren besser 
zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene Abgeltung der Sonderlasten der
Städte ist unzureichend und widerspiegelt die Realitäten in keiner 
Art und Weise.
Die Neugestaltung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Bund 
und Kantonen (NFA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Nun hat 
der Bundesrat einen ersten Wirkungsbericht erstellt und darauf 
basierend Vorschläge für die künftige Ausgestaltung der NFA 
erarbeitet. Wirkungsanalyse und Finanzierungsvorschlag, die der 
Bundesrat heute verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben hat, 
berücksichtigen die Sonderlasten der Städte unzureichend. Die 
vorgeschlagene Weiterführung der gleich grossen Abgeltung von 
geographisch-topographischen und sozio-demographischen Sonderlasten 
lässt sich wissenschaftlich nicht begründen.
Insgesamt betragen die Sonderlasten pro Jahr etwa 5,5 Milliarden 
Franken. 28% davon entfallen auf die ländlichen Regionen, 72% auf 
städtische Agglomerationen. Die je hälftige Aufteilung des Fonds zur 
Abgeltung von Sonderlasten (total 700 Millionen Franken) bedeutet, 
dass von den geographisch-topographischen Sonderlasten etwa 23% der 
effektiven Lasten abgedeckt werden, während der sozio-demographische 
Lastenausgleich lediglich gut 8% der Lasten abdeckt. Ländliche und 
Berggebiete werden also gegenüber urbanen Räumen deutlich mehr 
entlastet.
Der Städteverband fordert den Bundesrat auf, den Lastenausgleich 
besser an den tatsächlich bestehenden Lasten zu orientieren. Konkret 
richten die Städte folgende Forderungen an den Bundesrat:
Angemessene Entschädigung für Städte
Bei der Ausgestaltung der NFA ist auf eine angemessene 
Entschädigung der Sonderlasten der Städte zu achten. Die urbanen 
Zentren sind die Wirtschaftsmotoren der Schweiz und tragen wesentlich
zum Wohlergehen des ganzen Landes bei. Die Sonderlasten der Städte, 
insbesondere der Kernstädte, müssen in den Berechnungen, die dem 
Lastenausgleich zugrunde liegen, massgeblich berücksichtigt und 
entsprechend entschädigt werden.
Gesamtschau über Lasten der Städte
Die Städte fordern eine Gesamtschau der Lasten, welche urbane 
Zentren zu tragen haben. Insbesondere sollten auch 
Kostenverlagerungen vom Bund auf Städte und Gemeinden (z.B. bei den 
Sozialversicherungen), die bereits stattfinden oder die absehbar 
sind, berücksichtigt werden.

Kontakt:

Martin Tschirren
Stv. Direktor Schweizerischer Städteverband
Tel.: +41/31/356'32'32