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6. IV-Revision Es braucht auch eine Pflicht der Arbeitgeber, Behinderte einzustellen

24.02.2010 – 10:35 

Bern (ots) -

Die "eingliederungsorientierte Rentenrevision", die
nach heutiger Vorstellung durch den Bundesrat die 6. IV-Revision 
prägen soll, sieht auf den ersten Blick gut aus. Der Bundesrat will 
dadurch inner-halb von 6 Jahren 12'500 gewichtete Renten oder 5 
Prozent des gewichteten Rentenbestandes reduzieren oder aufheben und 
so Rentenkosten einsparen. Dazu will er den betroffenen 
RentenbezügerInnen auch Wiedereingliederungsmassnahmen gewähren.
Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein grosser Teil dieser Personen 
die Rente verliert, aber doch keine Stelle findet, also letzten Endes
gar nicht wiedereingegliedert werden kann - dies trotz kostspieliger 
Wiedereingliederungsmassnahmen. Diesen Personen bliebe dann nur noch 
die Sozialhilfe. Statt sicheren Renten erhielten sie nur noch das 
strikte Existenzminimum. Kosten würden nicht gespart sondern nur auf 
Gemeinden und Kantone abgeschoben. Es gibt zwar Arbeitgeber, die sich
heute schon freiwillig in diesem Bereich engagieren, aber leider viel
zu wenige. Solange Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Behinderte 
einzustellen, macht eine derartige Rentenrevision wenig Sinn. Der SGB
fordert deshalb eine verbindliche, eingliederungsorientierte Quote 
für die Beschäftigung von Behinderten. Diese Quote soll für alle 
Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten, soll mindestens 1 % betragen 
und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.

Kontakt:

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Colette Nova, 079 428 05 90
Ewald Ackermann, 031 377 01 09