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LSVA-Urteil: Geld her - Krise hin oder her

18.11.2009 – 16:14 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt
die Entscheidung des Bundesrats, im Rechtsstreit um die LSVA-Erhöhung
2008 ans Bundesgericht zu gelangen, zur Kenntnis. In Anbetracht der 
glasklaren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und dem auch 
für das Transportgewerbe äusserst schwierigen wirtschaftlichen  
Umfeld ist der Bundesratsentscheid unverständlich. Das 
Transportgewerbe soll weiter unbegrenzt abgezockt werden.  Mit seiner
Trotzreaktion auf den Bundesverwaltungsentscheid  hat Bundesrat 
Moritz Leuenberger zudem ein eher seltsames Verständnis von 
Demokratie an den Tag gelegt. Abgesehen von den aufwendigen 
Einsprachen, die jetzt weiterhin jeden Monat notwendig sind, lässt 
der Bundesrat das Transportgewerbe mitten in der Wirtschaftskrise 
einmal mehr im Regen stehen. Die ASTAG prüft nun, wie man auf den 
Schritt des Bundesrates reagieren wird.
Das weitere Vorgehen des Bundesrats in der rechtlichen 
Auseinandersetzung um die letzte Erhöhung der Leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008 ist für Tausende von Schweizer 
Transportunternehmer der ASTAG ein Schlag ins Gesicht. Der Entscheid,
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Bundesgericht in 
Lausanne anzufechten, ist in Anbetracht des klaren Richterentscheides
und der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation unbegreiflich.
Offenbar geht es dem Bundesrat darum, den Schweizer Strassentransport
, der notabene über 90 Prozent des Binnengütertransportes und damit 
die Versorgung in der Schweiz  sicherstellt, gegen allen politischen 
und rechtlichen Widerstand fiskalisch auszubeuten: «So uneinsichtig 
der Bundesrat sich bisher verhielt, so trotzig klammert er sich nun 
an den letzten Strohhalm», hält Nationalrat Adrian Amstutz, 
Zentralpräsident der ASTAG fest. Andere Wirtschaftszweige erhalten 
öffentliche Gelder in Milliardenhöhe, der Strassengüterverkehr  
hingegen wird systematisch ausgeblutet. Adrian Amstutz: «Das Volk hat
der LSVA zugestimmt, aber das Volk hat dem Bundesrat keinen Freipass 
zur grenzenlosen Abzockerei ausgestellt.»
Fragwürdige Reaktion
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil festgehalten, 
dass für eine weitere Erhöhung der LSVA absolut keine Rechtsgrundlage
mehr besteht. Es ist deshalb skandalös genug, dass die ASTAG schon 
bisher einen enormen administrativen, wissenschaftlichen und 
finanziellen Aufwand treiben musste. «Der Gipfel der Frechheit», so 
Adrian Amstutz, ist jedoch die Reaktion von Verkehrsminister Moritz 
Leuenberger, der das Urteil eines angeblich «niederen weltlichen 
Gerichts» als «demokratisch fragwürdig» bezeichnete. Nicht nur zeugt 
die Reaktion von schlechtem Stil; vielmehr hat Moritz Leuenberger als
Jurist offensichtlich auch kein Verständnis für die Gewaltenteilung 
in unserem Rechtsstaat.
Selbst der Bundesverwaltungsrichter, wohlgemerkt ein Parteikollege
des Verkehrsministers, tönte im Urteil an, dass die Bundesbehörden 
sogar vor Mauscheleien nicht zurückschreckten. Mitten im laufenden 
Verfahren änderten sie die Spielregeln und integrierten neu erfundene
Kosten in die Berechnungen. «Demokratisch fragwürdig ist daher nicht 
das Urteil, sondern vorab die Reaktion des Bundesrats, der damit 
wiederum Druck auf die Transportunternehmer ausübt - und dies in 
einer wirtschaftlich äusserst schwierigen Zeit», betont Adrian 
Amstutz.
Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet der Entscheid des 
Bundesrats, dass sie nun weiterhin in staatlich verursachter 
Unsicherheit  arbeiten und monatlich alle LSVA-Rechnungen mit einer 
Einsprache anfechten müssen. Die ASTAG prüft jetzt, welche weiteren 
Massnahmen eingeleitet werden müssen. Die Gremien der ASTAG werden 
sich noch im November zu einer Aussprache treffen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
079 613 75 64