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HEKS lehnt die geplanten Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz und den indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative ab

09.04.2009 – 16:00 

Zürich (ots) -

HEKS ist gegen die geplanten Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz
HEKS ist gegen eine erneute Änderung des Asyl- und
Ausländergesetzes, da sie die Rechte der Asylsuchenden einseitig
beschränken. Die letzte Revision trat zudem erst vor kurzer Zeit in
Kraft.
So müssten die Asylsuchenden selber beweisen, dass ihnen eine
Rückkehr nicht zu zumuten ist. Die Asylsuchenden müssten negative
Tatsachen beweisen, was kaum realistisch ist. Weiter soll der
Flüchtlingsbegriff beschnitten werden: Wehrdienstverweigerung und
Desertation wären kein Asylgrund mehr. HEKS ist dagegen, weil 
bereits in den geltenden Gesetzen Wehrdienstverweigerung und
Desertation als alleiniger Asylgrund nicht genügt.
Nach dem neuen Gesetz könnten Asylsuchende ihr Asylgesuch nicht
mehr auf Schweizer Botschaften im Ausland stellen. HEKS ist gegen
diese Änderung, weil die Asylsuchenden danach im Ausland keinen
legalen Weg mehr haben, ihr Asylgesuch zu stellen. Damit besteht die
Gefahr, dass sie Opfer von Menschenhändlern oder Schleppern werden
und einen illegalen Weg beschreiten müssen, um im Bedrohungsfall ihr
Land  verlassen zu können. In Zukunft sollen Wiedererwägungs- und
Mehrfachgesuche schriftlich gestellt werden, was die Rechte der
Asylsuchenden weiter einschränkt. Grundsätzliche Verfahrensgarantien
dürfen nicht verletzt  werden, und  somit weder das Recht auf
Anhörung noch das Recht auf Rechtshilfe und auf Rechtsmittel
gestrichen werden.
Auch die politischen Rechte der Asylsuchenden in der Schweiz
sollen eingeschränkt werden. HEKS ist dagegen, denn damit würden die
Rechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.
HEKS lehnt den indirekten Gegenvorschlag zur
Ausschaffungsinitiative ab
Nach dem neuen Gesetz soll für eine Niederlassungsbewilligung nach
10 Jahren eine 'erfolgreiche Integration' nachgewiesen werden, für
eine Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren eine 'besonders
erfolgreiche Integration'. HEKS lehnt die Erhöhung der Anforderungen
zur Erteilung einer Niederlassung grundsätzlich ab. So soll der
Integrationsnachweis in erster Linie an den Sprachkenntnissen der
MigrantInnen gemessen werden. Diesem Integrationskriterium wird für
HEKS zu grosse Bedeutung beigemessen. Da EU-BürgerInnen diesen
Sprachnachweis nicht erbringen müssen, ist er zudem für
Nicht-EU-BürgerInnen diskriminierend. Die einseitige Prüfung der
Sprachkenntnisse kann zu einer strukturellen Benachteiligung von gut
integrierten Menschen, die über eine ausreichende Sprachkompetenz für
den Alltag verfügen, führen.
HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, leistet
humanitäre Hilfe, bekämpft die Ursachen der Armut und ermöglicht
Menschen den Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen wie Wasser, Nahrung
und Bildung. HEKS wehrt sich gegen Ausbeutung und hilft
Unterdrückten, sich zu organisieren und ihre Rechte einzufordern. Das
Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben in Würde für alle Menschen,
unabhängig welcher Volksgruppe oder Religion sie angehören. HEKS
arbeitet mit lokalen Partnerorganisationen in über 45 Ländern der
Welt. Sie kümmern sich um Benachteiligte in ihrem Land unabhängig von
deren Kultur, Religion oder Konfession. In der Schweiz setzt sich
HEKS anwaltschaftlich für Flüchtlinge ein und ist in Beratungs- und
Integrationsprojekten für MigrantInnen und sozial benachteiligte
SchweizerInnen aktiv.
Spendenkonto: PC 80-1115-1
Auf www.heks.ch sind die beiden ausführlichen HEKS-Stellungnahmen
zur vorgeschlagenen Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes sowie
dem indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative
aufgeschaltet.

Kontakt:

Susanne Stahel, Leiterin Medien und Information
Tel.: +41/44/360'88'66
Piketthandy: +41/76/461'88'70
E-Mail: stahel@heks.ch