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Media Service: Professor Fleiner fordert Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit

08.03.2009 – 17:50 

Bern (ots) -

Der emeritierte Staatsrechtler Thomas Fleiner
(Fribourg) ist der Ansicht, dass hoheitliche Beschlüsse, wie 
beispielsweise die Übergabe von UBS-Kundendaten an die USA oder die 
Aktenvernichtung im "Fall Tinner", vom Bundesgericht überprüft werden
sollten. Fleiner fordert die Einführung der vollen 
Verfassungsgerichtsbarkeit auch in der Schweiz.
"Ich bin der Meinung, dass solche Entscheide des Bundesrates 
letztlich auf ihre verfassungsrechtliche Grundlage hin zu überprüfen 
und dem Bundesgericht zu unterstellen wären," sagt der Experte. Laut 
Schweizer Verfassung sind Bundesgesetze und Bundesratsbeschlüsse für 
das Bundesgericht verbindlich; die Gerichte können solche nicht 
aufheben oder für ungültig erklären.
Als Begründung erklärte Fleiner in einem Interview mit swissinfo: 
"Es gibt ein Grundprinzip des Rechtsstaates, das heisst: Jede Behörde
muss gegenüber einer andern Behörde verantwortlich sein und zur 
Rechenschaft gezogen werden können." Dies sei heute nicht der Fall.
Zur derzeitigen Diskussion über eine Aufweichung des Schweizer 
Bankgeheimnisses ergänzt Fleiner, die derzeitige Differenzierung 
zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sei nicht mehr 
zeitgemäss. Angesichts der aktuellen Finanzkrise  seien alle 
Regierungen weltweit interessiert, dass Steuerzahler ihre Leistungen 
gegenüber dem Staat korrekt erbringen. "Das setzt Zusammenarbeit auf 
internationaler Ebene auch im Steuerwesen voraus," betonte er 
gegenüber swissinfo.
Ganzes Interview: http://www.swissinfo.ch
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