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BfB: Explosionsgefahr Gasgrill

13.10.2008 – 10:22 

Bern (ots) -

Den Gasgrill sicher überwintern
Mit den kälteren Tagen neigt sich die Grillsaison dem
Ende zu. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB warnt, dass von
Gas-Grillgeräten Gefahren ausgehen können, wenn sie über den Winter
nicht korrekt gelagert werden. Bei unsachgemässer Aufbewahrung kann
der Gasbehälter explodieren.
1. Über den Winter ist der Gasbehälter getrennt vom Grillgerät
      aufzubewahren. Bevor der Gasbehälter entfernt wird, ist zu     
      prüfen, ob der Flaschenhahn verschlossen und gut zugedreht 
      ist.
2. Der Gasbehälter ist immer im Freien zu lagern und gehört aus
      Sicherheitsgründen nicht ins Haus, auch nicht in den Keller,  
      die Garage oder ins Dachgeschoss. Sollte trotz vermeintlich    
      dichtem Behälter Gas entweichen, reicht schon das Betätigen des
      Lichtschalters, um eine Explosion auszulösen. Das Grillgerät   
      (ohne Gasbehälter) kann im Hausinnern aufbewahrt werden.
3. Defekte Gasgrillgeräte sind dem Fachmann anzuvertrauen.
4. Die Sicherheitshinweise auf  der Gasflasche sind zu beachten 
      und zu befolgen.
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB: "Helft Brände verhüten"
Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen
Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und
Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit
sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers und gibt
Ratschläge, wie Brände verhütet werden können.
www.bfb-cipi.ch

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel.: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch