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ACS: Road Pricing - Kosten von mehreren hundert Millionen Schweizerfranken für Versuche ohne klare Rechtsgrundlage?

19.03.2007 – 08:51 

Bern (ots) -

Der im Auftrag des Bundesrates vom Bundesamt für
Raumentwicklung erarbeitete Bericht kommt zum Schluss, dass die
Einführung von Road Pricing nur nach einer Änderung der Verfassung
möglich ist. Gemäss dem in dieser Frage federführenden Bundesamt für
Justiz (BJ) erstreckt sich die restriktive Verfassungsvorgabe
grundsätzlich auch auf Versuche. Voraussetzung für deren Durchführung
wäre deshalb nach Meinung des BJ zumindest ein befristetes
Bundesgesetz.
Mit Road Pricing werden keine Probleme gelöst. Neuste Studien des
Bundes belegen den vielfältigen Nutzen des Strassenverkehrs
eindrücklich. Es ist deshalb absolut unverständlich, wenn statt der
Bereitstellung einer der Nachfrage gerechten Strasseninfrastruktur
über den Preis für die Strassenbenutzung ein Verzicht auf das Fahren
mit dem Auto erzwungen werden soll. Ganz abgesehen davon erfolgt mit
diesem System eine wirksame Entlastung des Strassennetzes leider nur,
wenn die Preise so angesetzt werden, dass sich breitere Kreise der
Bevölkerung das Autofahren nicht mehr leisten können. Ob das
tatsächlich dem Willen des Schweizervolkes entspricht?
Für den ACS steht die Einführung von Road Pricing auf vom Volk
bereits finanzierten Strassen nicht zur Diskussion. Geprüft werden
könnten allenfalls Modelle, bei welchen ein Zusatznutzen für den
Benutzer besteht und über Road Pricing abgegolten wird. Dies könnte
zum Beispiel bei reservierten Fahrspuren sowie neu zu bauenden
Brücken und Tunnels der Fall sein.
Die von einzelnen Städten gewünschte Durchführung von Versuchen
mit Road Pricing ist nach Auffassung des ACS höchstens nach einer
entsprechenden Verfassungsänderung möglich. Die Investitionen in die
erforderlichen Infrastrukturen sind enorm hoch und lassen sich nur
rechtfertigen, wenn die definitive Einführung von Road Pricing eine
echte Option darstellt. Ohne vorgängige Anpassung der Verfassung ist
das nach Ansicht des ACS jedoch nicht der Fall.

Kontakt:

Automobil Club der Schweiz
Niklaus Zürcher, Direktor
Tel.: +41/31/328'31'22