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SFA - Alkohol an der Fasnacht: Auch Veranstalter tragen Verantwortung

07.02.2007 – 08:30 
Einmal im Jahr verkleiden sich die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler 
und ziehen bis in die frühen Morgenstunden in den Gassen umher. Im 
närrischen Treiben trinken viele auch gerne und reichlich Alkohol. 
Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme 
(SFA) empfiehlt einen sorgfältigen Umgang mit Alkohol und weist auf 
die Verantwortung der Fasnachtsveranstaltenden hin: Diese können 
einiges tun, um Alkoholexzesse und die damit verbundenen negativen 
Folgen zu verhindern.
An der Fasnacht herrscht eine ausgelassene Stimmung, und der Alkohol 
trägt das Seine dazu bei, dass die Menschen für eine Weile 
hemmungsloser sind. Ein berauschter Zustand birgt jedoch Gefahren: 
Alkoholvergiftungen, Verkehrsunfälle, Gewalttätigkeiten und 
ungeschützter Geschlechtsverkehr können negative Auswirkungen 
übermässigen Alkoholkonsums sein.
Es ist ratsam, sich an der Fasnacht nicht vom Trinktempo anderer 
anstecken zu lassen, sondern seinen Trinkrhythmus selber zu 
bestimmen. Damit der Körper genügend Zeit hat, den Alkohol 
abzubauen, empfiehlt es sich, langsam zu trinken und zwischendurch 
alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen. Nur diese eignen sich 
übrigens als Durstlöscher, denn Alkohol entzieht dem Körper 
Flüssigkeit. Wer sein Glas zuerst leer trinkt, bevor er sich 
nachschenken lässt, hat den Alkoholkonsum besser unter Kontrolle. Im 
Strassenverkehr stellt schon wenig Alkohol ein Risiko dar. Dies wird 
gerne unterschätzt. Denn wie hoch nach einem Fest der 
Blutalkoholwert im Körper ist, ist oft schwierig einzuschätzen. Das 
Steuerrad sicher in der Hand hat, wer keinen Alkohol oder nicht mehr 
als ein Glas trinkt.
Reagieren statt ignorieren
Veranstaltende von Festanlässen können ihrerseits den Gästen eine 
sichere Heimkehr ermöglichen, indem sie einen Taxiservice oder 
Sammelbusse anbieten. Zudem lohnt es sich für die Unternehmer, in 
die Schulung des Ausschankpersonals zu investieren: So weiss das 
Personal an der Bar, wie es in heiklen Situationen reagieren kann 
und mit angetrunkenen Gästen umgehen soll. Einem Betrunkenen 
frühzeitig den Ausschank von Alkohol zu verweigern und ihm 
beispielsweise ein Taxi zu rufen, ist besser als das Problem zu 
ignorieren. Mit diesen Vorsichtsmassnahmen halten sich Party-
Organisatoren auch an die gesetzlichen Bestimmungen für das 
Gastgewerbe in den meisten Kantonen. Zudem können die Veranstalter 
für ein vielseitiges Angebot an alkoholfreien Getränken sorgen. Es 
muss nicht immer Alkohol sein: Fruchtsäfte, Milchdrinks und 
durstlöschende Limonaden sind attraktive Alternativen zu 
alkoholischen Getränken.
Auskunft: 
Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel.: 021 321 29 74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der 
SFA: 
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D