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ACS: Infrastrukturfonds - Finanzierung von reinen Schienenprojekten verfassungswidrig

23.06.2006 – 16:10 

Bern (ots) -

Die ordentliche Delegiertenversammlung 2006 des
Automobil Clubs der Schweiz (ACS) beriet in Freiburg den aktuellen
Stand des Infrastrukturfonds-Geschäftes. In ihrem Beschluss hielt sie
fest, dass sie die Einrichtung eines Infrastrukturfonds zur
Sicherstellung und Verstetigung der Finanzierung von
Verkehrsinfrastrukturen grundsätzlich begrüsst. Die Finanzierung von
reinen Schienenprojekten aus Strassengeldern lehnt sie entschieden
ab. Der neu zu schaffende Fonds wird vollumfänglich aus vom
motorisierten Strassenverkehr erhobenen Abgaben, die der Zweckbindung
unterliegen, alimentiert. Aus diesem Grund ist die Verwendung der
Mittel des Fonds zur Realisierung von Schienenprojekten
verfassungswidrig.
Unabhängig von der Schaffung eines Infrastrukturfonds hat für den
ACS die rasche Fertigstellung des 1960 beschlossenen
Nationalstrassennetzes erste Priorität. Er erwartet, dass in der
Planung die Inbetriebnahme der noch fehlenden Streckenabschnitte bis
spätestens 2015 vorgesehen wird.
Nicht minder wichtig ist dem ACS die dauerhafte Sicherstellung der
Funktionalität des Nationalstrassennetzes. Um die Netzfunktionalität
während der zwanzigjährigen Laufzeit des Fonds sicherzustellen,
werden gemäss fundierten Abklärungen mehr als 9 Milliarden Franken
benötigt. Der ACS fordert deshalb, dass aus den Reserven  nicht nur
2,6 Milliarden, sondern 3,7 Milliarden Franken als Ersteinlage in den
Infrastrukturfonds zu überführt werden. Damit bleibt immer noch eine
so genannte Schwankungsreserve von über 500 Millionen Franken
bestehen (Rückstellung Spezialfinanzierung Strassenverkehr 2005: ca.
3,8 Milliarden Franken).
Die Finanzierung reiner Schienenprojekte in Agglomerationen
mittels zweckgebundener Strassengelder lehnt der ACS ab. Auch für den
Agglomerationsverkehr sind Investitionsbeiträge an
Eisenbahninfrastrukturen ausschliesslich über die
Finanzierungsinstrumente nach Eisenbahngesetzgebung vorzunehmen.
Sollte das Parlament trotz allem an einer direkten Finanzierung
von Schienenprojekten aus zweckgebundenen Mitteln festhalten, so
erwartet der ACS, dass für jedes Projekt vorgängig eine
wissenschaftlich fundierte Expertise angefertigt und der Nachweis der
unmittelbaren und massgeblichen Entlastung der Strasse erbracht wird.
Letztlich wurde in der Diskussion mehrfach daran erinnert, dass
die Finanzierung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und
der Erhaltung von dessen Funktionalität auch auf den heutigen
Gesetzesgrundlagen sichergestellt ist. Der ACS betrachtet deshalb die
Schaffung eines Infrastrukturfonds nicht als ein unbedingtes Muss und
wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten.

Kontakt:

Niklaus Zürcher, Direktor
Tel. +41/31/328'31'22